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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Vollzitat: Berichtigung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 22. Januar 2025 (MBl. SMK S. 4)

Berichtigung
der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Vom 22. Januar 2025

Die VwV Durchführung Oberstufe und Abiturprüfung vom 13. August 2024 (MBl. SMK S. 142) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird das Korrekturzeichen „T“ für „Thema oder Aufgabenstellung nicht beachtet“ durch die Angabe „Th“ ersetzt.
2.
In der Anlage 18 wird auf Seite 2 die Angabe „Ev./Kath. Religion⁴/Ethik⁵“ durch die Angabe „Ev./Kath./Jüd. Religion⁴/Ethik⁵“ ersetzt.
3.
In der Anlage 20 ist auf Seite 2 die Angabe „Informatik“ unter der Zeile mit der Angabe „Sport“ zu entfernen.

Dresden, den 22. Januar 2025

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Rainer Heinrich
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2025 Nr. 2, S. 4
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2025