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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2027

Vollzitat: VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2027 vom 21. Juli 2025 (MBl. SMK S. 86)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2027
an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen
(VwV Vorbereitung Abiturprüfungen BGy 2027)

Vom 21. Juli 2025

Abschnitt 1
Allgemeine Festlegungen

I.
Grundlagen

Die Vorbereitung und die Durchführung der Abiturprüfungen 2027 an Beruflichen Gymnasien erfolgt auf der Grundlage der Schulordnung Berufliche Gymnasien vom 31. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 783), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. April 2025 (SächsGVBl. S. 153) geändert worden ist.

II.
Allgemeine Informationen

1.
Für die Abiturprüfung 2027 an den Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen im ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach werden Hinweise zur Vorbereitung der Prüflinge bekanntgegeben. Die Hinweise enthalten Angaben über die zu prüfenden Fächer, die Arbeitszeiten, Struktur der Prüfungsarbeiten, den Prüfungsinhalt, den Bewertungsmaßstab und die Hilfsmittel.
2.
Alle Lernbereiche der geltenden Lehrpläne in den Prüfungsfächern der gymnasialen Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Abweichungen und Präzisierungen sind im Abschnitt 2 für das jeweilige Prüfungsfach aufgeführt.
3.
Zum Einlesen und zur Auswahl des Themas stehen in allen schriftlichen Prüfungsfächern zusätzlich zur Arbeitszeit 15 Minuten zur Verfügung. Die Prüflinge können bereits in diesen 15 Minuten am gewählten Thema arbeiten.
4.
In allen Prüfungsfächern ist ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung zugelassen. Prüflinge, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allen Prüfungsfächern ein zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch verwenden.
5.
Bei der Verwendung elektronischer Medien gilt grundsätzlich:
Es muss sich um geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung handeln. Eventuell vorhandene zusätzliche Speicher müssen vor der Ausgabe der Medien zwecks Verwendung in der Prüfung gesperrt oder gelöscht werden. Für Programme auf mobilen Endgeräten gelten die Einschränkungen gleichermaßen. Es ist sicherzustellen, dass kein Datenaustausch und keine Kommunikation zwischen den Prüflingen oder mit Dritten stattfinden kann.
6.
Es können nichtelektronische und elektronische Wörterbücher verwendet werden. Elektronische Wörterbücher können nur genutzt werden, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling ein elektronisches Wörterbuch zur Verfügung steht.
7.
In der schriftlichen Abiturprüfung in den Fächern Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Mathematik, Physik, Agrartechnik mit Biologie, Ernährungslehre mit Chemie, Technik und Biotechnik kann ein Modulares Mathematiksystem (MMS) als Hilfsmittel verwendet werden. Alle MMS sind vor der Prüfung in einen Zustand zu versetzen, der die Verwendung eigener Programme oder Dateien ausschließt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Funktionsumfang dem Prüfling keinen unberechtigten persönlichen Vorteil verschafft. Für Programme mit MMS-Funktionalität auf mobilen Endgeräten gelten die Einschränkungen gleichermaßen.
8.
In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abi-turprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung.
9.
Organisatorische Festlegungen für die Arbeit am Computer in den Prüfungsfächern Physik (Kennziffer 11), Technik (Kennziffer 14) und Informatiksysteme (Kennziffer 15):
a)
Während der gesamten Prüfungszeit (Kennziffer 14 und 15) bzw. für die fachpraktische Aufgabe (Kennziffer 11) steht dem Prüfling ein Computer zur Verfügung.
b)
Im Prüfungsraum ist eine ausreichend große Arbeitsfläche für den Prüfling bereitzustellen. Benötigte Software und Dateien sind vor Beginn der Prüfung durch die Schule auf dem Computer zu installieren. Eine Verwendung von Daten, die vom Prüfling vor der Prüfung erstellt worden sind, ist nicht erlaubt.
c)
Der Prüfling wird aufgefordert, die Ergebnisse seiner praktischen Arbeit in regelmäßigen Abständen zu speichern. Im Falle eines Computerabsturzes verlängert sich die Prüfungszeit pro Absturz um 10 Minuten (zuzüglich der Zeit, die für das Wiederherstellen der Arbeitsfähigkeit erforderlich ist). Sollte die Technik in angemessener Zeit (ca. 30 min) nicht mehr arbeitsfähig gemacht werden können, hat der Prüfling die Prüfung an einem Ersatzgerät, das im Prüfungsraum zur Verfügung zu stellen ist, fortzusetzen. Die Prüfungszeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.
d)
Die laut Aufgabenstellung zu erstellenden Dateien sind nach der Prüfung in Anwesenheit des Prüflings von der Aufsicht führenden Lehrkraft in einem Protokoll zu erfassen und einschließlich einer Datensicherung zu speichern. Das Protokoll ist vom Prüfling und von der Aufsicht führenden Lehrkraft zu unterzeichnen.
10.
In der Verwaltungsvorschrift werden folgende Abkürzungen verwendet:
a)
aGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Agrarwissenschaft,
b)
btGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Biotechnologie,
c)
eGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Ernährungswissenschaft,
d)
gsGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen,
e)
iGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie,
f)
tGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technikwissenschaft,
g)
wGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft,
h)
IQB Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen.

Abschnitt 2
Prüfungsdurchführung

I.
Kennziffer 1.0.1
Deutsch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 300 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
a)
Jeder Prüfling wählt eine von vier Aufgabenstellungen zur Bearbeitung aus. Diese können beinhalten:
aa)
das Analysieren pragmatischer Texte,
bb)
das Erörtern pragmatischer Texte,
cc)
Materialgestütztes Verfassen informierender Texte,
dd)
Materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte,
ee)
das Interpretieren literarischer Texte,
ff)
das Erörtern literarischer Texte oder
gg)
eine Kombination der in den Buchstaben aa) bis ff) genannten Aufgabenstellungen.
b)
Texte für die Aufgabenstellungen Analysieren und Erörtern pragmatischer Texte sowie Materialgestütztes Verfassen informierender und argumentierender Texte sind in der Regel auf die Themen Sprache, Kommunikation und Medien sowie Lesen und Literatur ausgerichtet.
Textgrundlage können sein:
aa)
kürzere, in sich geschlossene literarische Texte,
bb)
Textauszüge aus Werken, die in der Lektüreliste enthalten sind,
cc)
zwei Texte oder Textauszüge, auch unabhängig von der Lektüreliste,
dd)
ein Dossier von Texten, auch in Auszügen, sowie ggf. weiteren Materialien.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Alle Lernbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte, insbesondere:
aa)
deutschsprachige Literatur, ihre Gattungen und Epochen sowie ihre Einbettung in den historischen Kontext,
bb)
Entwicklung und Ausdrucks- und Verwendungsmöglichkeiten der deutschen Sprache und
cc)
folgende Werke:
Werke
Autor Titel
Heinrich von Kleist: Der zerbrochene Krug,
Georg Büchner: Woyzeck,
Theodor Fontane: Irrungen, Wirrungen,
Bertolt Brecht: Der gute Mensch von Sezuan,
Jenny Erpenbeck: Heimsuchung.
b)
Auf der Grundlage der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife im Fach Deutsch und des Lehrplans beziehen sich die Prüfungsinhalte auf folgende Kompetenzen:
aa)
Prozessbezogene Kompetenzen: Schreiben, Lesen;
bb)
Domänenspezifische Kompetenzen: Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen, Sprache und Sprachgebrauch reflektieren.
c)
In der schriftlichen Prüfungsaufgabe sind folgende Leistungsanforderungen zu erfüllen:
aa)
Erfüllung standardsprachlicher Normen,
bb)
sachliche Richtigkeit,
cc)
Schlüssigkeit der Aussagen,
dd)
Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit,
ee)
Differenziertheit des Verstehens und Darstellens,
ff)
Herstellen geeigneter Zusammenhänge,
gg)
Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen,
hh)
argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen,
ii)
Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache und
jj)
Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und -methoden.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bei mehrteiligen Aufgaben wird die Gewichtung der nummerierten Teilaufgaben durch orientierende Prozentangaben ausgewiesen.
Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Für die Begründung der Bewertung kann ein kriteriengestütztes Gutachten herangezogen werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Ganzwerk (unkommentiert).

II.
Kennziffer 1.0.0
Deutsch Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Ziffer I Nummer 2 gilt entsprechend.
3.
Prüfungsinhalt:
Ziffer I Nummer 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass folgende Werke Prüfungsinhalt sind:
a)
Heinrich von Kleist: Der zerbrochene Krug,
b)
Robert Seethaler: Der Trafikant,
c)
Jenny Erpenbeck: Heimsuchung.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Ziffer I Nummer 4 gilt entsprechend.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Ziffer I Nummer 5 gilt entsprechend.

III.
Kennziffer 2.0.1
Englisch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten im schriftlichen Prüfungsteil und 20 Minuten (bei zwei Prüflingen) beziehungsweise 25 Minuten (bei drei Prüflingen) im praktischen Prüfungsteil.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Die Abiturprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz zusammen:
a)
Schriftlicher Prüfungsteil:
aa)
Schreiben in der Fremdsprache
Vom Prüfling ist eine Schreibaufgabe zu bearbeiten, wobei zwischen einer fiktionalen und einer nicht-fiktionalen Textvorlage zu wählen ist. Die Wahl der Textvorlage trifft der Prüfling. Die Textvorlagen bestehen aus einem oder mehreren authentischen englischsprachigen Texten von insgesamt circa 1000 Wörtern Umfang. Dazu sind drei Aufgaben zu bearbeiten:
Aufgabe 1: Textverständnis
Aufgabe 2: Textanalyse
Aufgabe 3: Textproduktion mit zwei Wahlaufgaben, von denen eine zu bearbeiten ist.
bb)
Sprachmittlung
Grundlage für die Sprachmittlung sind ein oder mehrere deutschsprachige Texte im Umfang von ca. 650 Wörtern, die sinngemäß adressatengerecht, situationsbezogen und textsortenorientiert in der Fremdsprache wiederzugeben sind.
b)
Praktischer Prüfungsteil
Sprechen: Der praktische Prüfungsteil wird als Gruppenprüfung durchgeführt. Den Prüflingen wird eine Aufgabenstellung mit Impulsen zur Argumentation und Interaktion vorgelegt.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Für die Bearbeitung der Aufgaben zum Schreiben in der Fremdsprache werden insbesondere Kenntnisse zu folgenden Themenfeldern vorausgesetzt:
aa)
The individual and society,
bb)
Politics, culture, society – between tradition and change (Bezugskultur: USA),
cc)
Politics, culture, society – between tradition and change (Bezugskultur: UK),
dd)
Science and technology
Die Inhalte der Themenfelder sind auf der Seite des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/dokumente/englisch/
b)
Auf der Grundlage der Bildungsstandards und des Lehrplans Englisch für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsinhalte auf folgende Kompetenzen:
aa)
Text- und Medienkompetenz,
bb)
Funktionale kommunikative Kompetenz,
cc)
Interkulturelle kommunikative Kompetenz,
dd)
Sprachbewusstheit.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Die Prüfungsteile Schreiben und Sprachmittlung werden jeweils mit Notenpunkten getrennt für Sprache und Inhalt bewertet. Der praktische Prüfungsteil (Sprechen) wird gleichfalls mit Notenpunkten bewertet. Die Gesamtbewertung ergibt sich entsprechend folgender Gewichtung.
Gewichtung
Buchstabe Doppelbuchstabe Inhalt Prozent
a) Schreiben 55 %
aa) Sprache 60 %
bb) Inhalt 40 %
b) Sprachmittlung 25 %
aa) Sprache 60 %
bb) Inhalt 40 %
c) Sprechen 20 %
Für die Gesamtbewertung werden nur ganze Punkte vergeben (Formular-Gesamtnote-ENG_BGy.pdf).
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Schriftlicher Prüfungsteil:
ein einsprachiges und ein zweisprachiges Wörterbuch
b)
Praktischer Prüfungsteil: keine Hilfsmittel.

IV.
Kennziffer 6.0.0 (aGy, btGy, eGy, iGy, tGy)
Geschichte/Gemeinschaftskunde Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 210 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Dem Prüfling werden zwei Aufgaben vorgelegt, von denen er eine zur Bearbeitung auswählt.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplans im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
aa)
Überblick über die deutsche Geschichte seit dem 19. Jahrhundert,
bb)
Überblick über wesentliche Entwicklungsprozesse in Europa seit dem 20. Jahrhundert,
cc)
Grundlagen internationaler Friedensregelungen im 20. und 21. Jahrhundert,
dd)
gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen,
ee)
verschiedene Dimensionen und Zugriffe der historischen Fachwissenschaft.
b)
Schwerpunkte:
aa)
Politik gestalten,
bb)
Identitätsbildung in Europa,
cc)
Internationale Konflikte und Friedenspolitik,
dd)
Leben und Arbeiten in Europa.
c)
Dabei werden folgende Kompetenzen erwartet:
aa)
Sachkompetenz: fundiertes Wissen über Vergangenes sowie Kenntnisse über historische Ereignisse, Personen, ideengeschichtliche Vorstellungen, Prozesse und Strukturen.
bb)
Methodenkompetenz: Beherrschen von Verfahren, um auf der Grundlage des Fachwissens historische Verläufe und Strukturen zu analysieren und sinnbildend zu synthetisieren; Finden und Erklären kausaler, struktureller bzw. zeitlicher Zusammenhänge und deren problembewusste und multiperspektivische Darstellung; Interpretieren von Quellen unterschiedlicher Gattungen; Analyse und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen historischer Darstellung sowie Entwickeln von eigenständigen historischen Argumentationen.
cc)
Urteilskompetenz: durch Argumente begründetes Urteil (Sachurteil, Werturteil) finden.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Es sind 60 BE erreichbar.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

V.
Kennziffer 7.0.1 (wGy)
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Jedem Prüfling werden drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt:
a)
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes im Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
aa)
Beschaffung von Produktionsfaktoren,
bb)
Leistungserstellung als zentraler Bereich der Geschäftsprozesse,
cc)
Marketing,
dd)
Investitions- und Finanzierungsprozesse,
ee)
wirtschaftspolitisches Handeln des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft,
ff)
Geldtheorie und Geldpolitik.
b)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
angemessene Verwendung der Fachsprache,
bb)
Erfassung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte,
cc)
Nutzung fachlicher Modelle und Arbeitstechniken,
dd)
ökonomische Problemlösefähigkeit und
ee)
Bildung begründeter Urteile über ökonomische Sachverhalte.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
45 BE pro Aufgabe
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
eingeführte und unkommentierte Gesetzessammlung
b)
ein MMS.

VI.
Kennziffer 8.1.1 und 8.2.1
Mathematik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 285 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit:
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten mit Beginn der Prüfung Teil A und Teil B zur Bearbeitung.
a)
Teil A
Den Prüflingen werden vier Pflichtaufgaben der Aufgabengruppe 1 und sechs Wahlaufgaben der Aufgabengruppe 2 vorgelegt. Zu bearbeiten sind die vier Pflichtaufgaben und zwei beliebige Wahlaufgaben. Die Aufgaben der Aufgabengruppe 2 unterscheiden sich von Aufgabengruppe 1 durch eine höhere Komplexität in den Anforderungen.
Die maximale Arbeitszeit für den Teil A beträgt 110 Minuten. Darin enthalten ist die Einlesezeit von 15 Minuten. Die Prüflinge geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A innerhalb der Bearbeitungszeit von 110 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
b)
Teil B: Die Prüflinge haben im Teil B in Abhängigkeit von der zugewiesenen Kennziffer drei Pflichtaufgaben zu bearbeiten.
Pflichtaufgaben Teil B
Doppelbuchstabe Kennziffer/Aufgabennummer Aufgabe Bewertungseinheiten
aa) Kennziffer 8.1.1 (WP 1)
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 30 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 20 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 20 BE
bb) Kennziffer 8.2.1 (WP 2)
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 30 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 20 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 20 BE.
3.
Prüfungsinhalt:
Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans beziehen sich die Prüfungsinhalte auf folgende Leitideen und Kompetenzen:
a)
Leitideen:
aa)
Algorithmus und Zahl,
bb)
Messen,
cc)
Raum und Form,
dd)
Funktionaler Zusammenhang,
ee)
Daten und Zufall.
b)
Allgemeine mathematische Kompetenzen:
aa)
Mathematisch argumentieren,
bb)
Probleme mathematisch lösen,
cc)
Mathematisch modellieren,
dd)
Mathematische Darstellungen verwenden,
ee)
mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik umgehen,
ff)
Mathematisch kommunizieren.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
a)
Teil A: 30 BE
b)
Teil B: 70 BE
Insgesamt können 100 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Teil A: Zeichengeräte
b)
Teil B:
aa)
mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB,
bb)
ein MMS.

VII.
Kennziffer 8.1.0 und 8.2.0
Mathematik Grundkurs

1.
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt 240 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten zu Beginn der Prüfung Teil A und Teil B zur Bearbeitung.
a)
Teil A:
Den Prüflingen werden drei Pflichtaufgaben und sechs Wahlaufgabenvorgelegt. Die Wahlaufgaben sind den Aufgabengruppen 1 (Aufgabe 4 bis 6) und 2 (Aufgaben 7 bis 9) zugeordnet. Sie haben die drei Pflichtaufgaben und je Aufgabegruppe eine Wahlaufgabe zu bearbeiten. Die Aufgaben der Aufgabengruppe 2 unterscheiden sich von der Aufgabengruppe 1 durch eine höhere Komplexität in den Anforderungen.
Die maximale Arbeitszeit für den Teil A beträgt 100 Minuten. Darin enthalten ist die Einlesezeit von 15 Minuten. Die Prüflinge geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A innerhalb der Bearbeitungszeit von 100 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
b)
Teil B: Die Prüflinge haben im Teil B in Abhängigkeit von der zugewiesenen Kennziffer drei Pflichtaufgaben zu bearbeiten.
Pflichtaufgaben Teil B
Doppelbuchstabe Kennziffer/Aufgabennummer Aufgabe Bewertungseinheiten
aa) Kennziffer 8.1.0 (WP 1)
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 25 BE
Pflichtaufgabe 2: Vektorgeometrie mit Anwendungen 15 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 15 BE
bb) Kennziffer 8.2.0 (WP 2)
Pflichtaufgabe 1: Analysis mit Anwendungen 25 BE
Pflichtaufgabe 2: lineare Algebra mit Anwendungen 15 BE
Pflichtaufgabe 3: Stochastik mit Anwendungen 15 BE.
3.
Prüfungsinhalt
Ziffer VI Nummer 3 gilt entsprechend.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
a)
Teil A: 25 BE
b)
Teil B: 55 BE
Insgesamt können 80 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel
Ziffer VI Nummer 5 gilt entsprechend.

VIII.
Kennziffer 11.0.0
Physik Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 255 Minuten. Dies schließt 15 Minuten für das Einrichten des Experimentierplatzes für die fachpraktische Aufgabe ein.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfling werden insgesamt vier Aufgaben vorgelegt, zwei materialgebundene und zwei fachpraktische Aufgaben. Er hat die beiden materialgebundenen Aufgaben und eine der beiden fachpraktischen Aufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl trifft der Prüfling.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife im Fach Physik und des Lehrplanes bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
a)
Inhaltsbereiche:
aa)
Elektrische und magnetische Felder,
bb)
Mechanische und elektromagnetische Schwingungen und Wellen,
cc)
Quantenphysik und Materie.
b)
Basiskonzepte:
aa)
Erhaltung und Gleichgewicht
bb)
Superposition und Komponenten
cc)
Mathematisieren und Vorhersagen
dd)
Zufall und Determiniertheit.
c)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
Sachkompetenz zeigt sich in der Kenntnis naturwissenschaftlicher Konzepte, Theorien und Verfahren und in der Fähigkeit, diese zu beschreiben und zu erklären sowie geeignet auszuwählen und zu nutzen, um Sachverhalte aus fach- und alltagsbezogenen Anwendungsbereichen zu verarbeiten,
bb)
Erkenntnisgewinnungskompetenz zeigt sich in der Kenntnis von naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen und in der Fähigkeit, diese zu beschreiben, zu erklären und zu verknüpfen. Sie ermöglicht Erkenntnisprozesse nachvollziehen oder gestalten zu können und deren Möglichkeiten und Grenzen zu reflektieren,
cc)
Kommunikationskompetenz zeigt sich in der Kenntnis von Fachsprache, fachtypischen Darstellungen und Argumentationsstrukturen und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um fachbezogene Informationen zu erschließen, adressaten- und situationsgerecht darzustellen und auszutauschen,
dd)
Bewertungskompetenz zeigt sich in der Kenntnis von fachlichen und überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um Aussagen bzw. Daten anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, sich dazu begründet Meinungen zu bilden, Entscheidungen auch auf ethischer Grundlage zu treffen und Entscheidungsprozesse und deren Folgen zu reflektieren.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Aufgabennummer Aufgabenart Bewertungseinheiten
a) Pflichtaufgabe 1: materialgebunden 30 BE
b) Pflichtaufgabe 2: materialgebunden 30 BE
c) Wahlaufgabe: fachpraktisch 30 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
mathematisch-naturwissenschaftliche Formelsammlung des IQB,
b)
ein MMS,
c)
System zur Erfassung und Auswertung von Messwerten für die fachpraktische Aufgabe.

IX.
Kennziffer: 12.0.1 (aGy)
Agrartechnik mit Biologie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten. Die Einlesezeit wird für den Teil B gewährt.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Agrartechnik mit Biologie bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
a)
Fachliche Inhalte:
aa)
Natürliche Produktionsfaktoren,
bb)
Nutzorganismen,
cc)
Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie,
dd)
Stoff- und Energiewechsel von Nutzorganismen und Regulation von Ertrag und Leistung,
ee)
Entwicklung von Nutzorganismen und ihre Steuerung,
ff)
Genetische und biotechnologische Grundlagen für die Vermehrung und Züchtung von Nutzorganismen.
b)
Anwendungskonzepte:
aa)
Struktur und Funktion,
bb)
Stoff- und Energieumwandlung,
cc)
Reproduktion und Steuerung.
c)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ökologischen und ökonomischen Aspekten auf Sachverhalte der landwirtschaftlichen Produktion übertragen,
bb)
Sachverhalte mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
cc)
komplexe Prozesse der landwirtschaftlichen Produktion analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
dd)
unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik Untersuchungsergebnisse auswerten und sprachlich korrekt darstellen, Auswirkungen wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf die Entwicklung der Agrarwirtschaft kritisch prüfen und beurteilen
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Teil Bewertungseinheiten
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe) 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
b)
ein MMS.

X.
Kennziffer 13.0.1 (eGy)
Ernährungslehre mit Chemie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten. Die Einlesezeit wird für den Teil B gewährt.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Ernährungslehre mit Chemie für das Berufliche Gymnasium bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte.
a)
Fachliche Inhalte:
aa)
Energieumsatz,
bb)
Nährstoffe (Struktur, Eigenschaften, ernährungsphysiologische Bedeutung),
cc)
technologische Prozesse der Lebensmittelherstellung,
dd)
Intermediärstoffwechsel,
ee)
ernährungsabhängige Erkrankungen und Diätetik,
ff)
ernährungsphysiologische Bewertung von Ernährungsformen und Lebensmitteln.
b)
Basiskonzepte:
aa)
Donator-Akzeptor-Konzept,
bb)
Gleichgewichtskonzept,
cc)
Energiekonzept,
dd)
Struktur-Eigenschafts-Funktions-Konzept,
ee)
Konzept der Wechselbeziehung und Regulation.
c)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ernährungsphysiologischen und medizinischen Aspekten auf Sachverhalte der Ernährungslehre übertragen,
bb)
Zusammenhänge mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
cc)
komplexe Prozesse der Ernährungswissenschaft analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
dd)
Untersuchungsergebnisse unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik auswerten und sprachlich korrekt darstellen,
ee)
ernährungswissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse in fachübergreifende und ggf. berufliche Zusammenhänge stellen und in ihren Konsequenzen bewerten.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Teil Bewertungseinheiten
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
b)
eingeführtes Tabellenbuch Ernährung
c)
ein MMS.

XI.
Kennziffer: 14.1.1, 14.2.1, 14.3.1 und 14.4.1 (tGy)
Technik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfling werden zwei Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben vorgelegt. Er hat die beiden Pflichtaufgaben und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Technik für das Berufliche Gymnasium bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte.
a)
alle Schwerpunkte:
aa)
Stoffformung (Veränderung der geometrischen Form),
bb)
Stoffwandlung (chemische Veränderung),
cc)
Stofftransport (Orts- bzw. Lageänderung),
dd)
Energieumformung (Parameteränderung innerhalb einer Energieart),
ee)
Energiewandlung (Umwandlung der Energieart),
ff)
Energietransport (Orts- bzw. Lageänderung),
gg)
Informationsumformung (Parameteränderung an Signalen),
hh)
Informationswandlung (Strukturveränderung der an Signale gebundenen Informationen),
ii)
Informationstransport (Orts- bzw. Lageänderung).
b)
Schwerpunkt Bautechnik (14.1.1):
aa)
Hochbaukonstruktionen,
bb)
Mauerwerksbau,
cc)
Statik,
dd)
Beton- und Stahlbetonbau,
ee)
Bauphysik.
c)
Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik (14.2.1):
aa)
Rezeption und Analyse von Medien
bb)
Animation
cc)
Programmierlogik
dd)
Bildgestaltung
ee)
3D-Modellierung
ff)
Digitale Realitäten
d)
Schwerpunkt Elektrotechnik (14.3.1):
aa)
Gleichstromkreis,
bb)
Wechselstromkreis,
cc)
Halbleiterbauelemente,
dd)
Digitaltechnik,
ee)
Mikrocomputertechnik,
ff)
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
e)
Schwerpunkt Maschinenbautechnik (14.4.1):
aa)
Werkstofftechnik,
bb)
Statik,
cc)
Maschinenelemente,
dd)
Festigkeitslehre,
ee)
Konstruktionstechnik,
ff)
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
f)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
Modellbildung über Veranschaulichungen, Vereinfachungen, Abstraktionen bzw. zeichnerische Darstellungen,
bb)
Abschätzung des Einflusses von Eingangsgrößen einschließlich Störgrößen auf die Ausgangsgrößen,
cc)
Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Struktur und im Verhalten technischer Systeme,
dd)
Nutzung von Verfahren der Systemanalyse zur Modellbildung in technischen Systemen,
ee)
mathematische Beschreibung technischer Systeme,
ff)
Bewertung humaner, ökonomischer und ökologischer Faktoren,
gg)
Entwicklung technischer Systeme über Definition gewünschter Eigenschaften, Modellbildung, mathematische Beschreibung, Simulation, Realisierung, Test, prozessbegleitende Dokumentation,
hh)
Vergleichen von Lösungsvarianten, Auswählen einer Variante und Darstellen des Kompromisscharakters der bevorzugten Lösung,
ii)
Erstellung technischer Darstellungen,
jj)
Präsentation und Beurteilung von Ergebnissen.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
a)
Pflichtaufgabe 1: 30 BE
b)
Pflichtaufgabe 2: 30 BE
c)
Wahlaufgabe 30 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
alle Schwerpunkte:
aa)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
bb)
ein MMS,
b)
in den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbautechnik:
aa)
eingeführtes Tabellenbuch
bb)
eingeführte Assembler-, CNC- und SPS-Befehlssätze (von der Schule bereitgestellt)
Software für Lernbereich
cc)
1B: SPS-Simulationssoftware,
dd)
1C: CAM-Software,
ee)
1D: 2D/3D-CAD-Software ohne Zusatzmodule,
ff)
1F: eingeführtes Programmentwicklungssystem.
c)
im Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik:
aa)
Bildbearbeitungssoftware (Bildgestaltung)
bb)
2,5D Animationssoftware (Animation)
cc)
3D-Modellierungssoftware (3D-Modellierung)
dd)
2D/3D Game Engine (Digitale Realitäten)

XII.
Kennziffer 15.0.1 (iGy)
Informatiksysteme Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfling werden vier Aufgaben vorgelegt, von denen drei zu bearbeiten sind. Die Auswahl trifft der Prüfling.
Prüfungsarbeit Struktur
Buchstabe Aufgabennummer Aufgabenart Bewertungseinheiten
a) Aufgabe 1: Softwareentwicklung 30 BE
b) Aufgabe 2: Rechnerarchitektur, Betriebssysteme und Netzwerke 30 BE
c) Aufgabe 3: Datenbanken 30 BE
d) Aufgabe 4: Betriebswirtschaftliche Informatiksysteme 30 BE
3.
Prüfungsinhalt
a)
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Informatiksysteme für das Berufliche Gymnasium bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte.
aa)
Informatiksysteme,
bb)
Modellierungskonzepte (einschließlich Geschäftsprozesse),
cc)
Implementierung,
dd)
Projektmanagement,
ee)
Möglichkeiten und Grenzen der Informatik.
b)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
Informatiksysteme bereitstellen und nutzen,
bb)
unter Verwendung der Fachsprache kommunizieren und kooperieren,
cc)
praxisrelevante berufsbezogene Sachverhalte modellieren,
dd)
Problemlösestrategien anwenden und entwickeln,
ee)
Lösungswege dokumentieren und Ergebnisse präsentieren sowie
ff)
Metriken einsetzen.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
30 BE pro Aufgabe
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel:
a)
Standardsoftware bestehend aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Bildbearbeitung (Vollversionen),
b)
eingeführtes Programmentwicklungssystem,
c)
eingeführtes Datenbanksystem,
d)
Werkzeug zum Darstellen von Modellen (Grafikeditor mit vorgefertigter Symbolik für UML-Diagramme, Struktogramme und ähnliche),
e)
eingeführtes Simulationstool für Netzwerke.

XIII.
Kennziffer: 16.0.1 (btGy)
Biotechnik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten. Die Einlesezeit wird für den Teil B gewährt.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüflinge erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Im Teil A ist eine Aufgabe zu bearbeiten.
b)
Teil B: Jedem Prüfling werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
a)
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Biotechnik für das Berufliche Gymnasium bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
aa)
Biotechnische Produktion: Grundlegende Stoffwechselprozesse (Mikroorganismen, Pflanzen), Biotechnische Nutzung der Stoffwechselleistungen, Steuerung von Lebensprozessen,
bb)
Reproduktionsbiologie: Zellteilungsprozesse, Methoden der Reproduktionsbiologie, Diagnostische Verfahren und ihre Konsequenzen,
cc)
Molekularbiologie: Speicherung und Weitergabe der genetischen Information, Realisierung der genetischen Information,
dd)
Grundlagen der Gentechnik, Wege und Methoden der Genübertragung,
ee)
Nutzung der Gentechnik: Optimierung von Nutzorganismen durch gentechnische Methoden sowie Bewertung von Zielen, Methoden und Anwendungsgebieten,
ff)
Trennverfahren, DNA-Typisierung, Polymerase-Kettenreaktion, DNA-Klonierung, prozessgesteuerte Fermentation.
b)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
Anwenden von biologischem und biochemischem Grundwissen auf biotechnologische Fragestellungen und fachübergreifende Darstellung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge,
bb)
Darstellen von Ergebnissen in Form von Tabellen, Diagrammen und Abbildungen und Interpretieren von Materialien,
cc)
Auflösen komplexer Strukturen und Sachverhalte in überschaubare Einheiten und Anwenden von Modellvorstellungen unter Berücksichtigung ihrer Grenzen,
dd)
Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen sowie Planen und Auswerten von Experimenten,
ee)
Darstellung von Zusammenhängen zwischen biotechnologischer Forschung und der Entwicklung der Zivilisation einerseits sowie der Erhaltung der Lebensgrundlage andererseits,
ff)
Erörtern der Notwendigkeit gesellschaftspolitischer Diskussionen mit dem Ziel, einen Konsens über Grenzen biotechnologischer Entwicklungen zu erreichen.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Teil Bewertungseinheiten
a) Teil A: 30 BE
b) Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel Teil B:
a)
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
b)
ein MMS.

XIV.
Kennziffer: 17.0.1 (gsGy)
Gesundheit und Soziales Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfling werden eine Pflichtaufgabe und zwei Wahlaufgaben vorgelegt. Er hat die Pflichtaufgabe und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten.
3.
Prüfungsinhalt
a)
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Gesundheit und Soziales für das Berufliche Gymnasium bezieht sich die Prüfung auf folgende Inhalte:
aa)
physisches, psychisches und soziales Gleichgewicht des Menschen,
bb)
Entwicklung des Menschen aus biologischer, psychologischer und soziologischer Sicht,
cc)
der Mensch als Persönlichkeit und der lernende Mensch,
dd)
ausgewählte physische und psychische Störungen, Präventions- und Interventionsmöglichkeiten,
ee)
Handlungsfelder und Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen,
ff)
der teilhabende Mensch.
b)
Dabei werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
aa)
den menschlichen Organismus, das Erleben und Verhalten des Menschen sowie seine sozialen Bezüge als bio-psycho-soziale Einheit erfassen und Schlussfolgerungen für verantwortungsbewusstes Handeln ziehen,
bb)
unter Verwendung der gebräuchlichen Termini fachrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Untersuchungsergebnisse analysieren, kritisch bewerten und sprachlich korrekt darstellen,
cc)
an Fallbeispielen Probleme erkennen, Möglichkeiten zur Lösung aufzeigen und Handlungsstrategien entwickeln.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Buchstabe Teil Bewertungseinheiten
a) Pflichtaufgabe 40 BE
b) Wahlaufgabe 50 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.

Abschnitt 3
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 2025

Der Staatsminister für Kultus
Conrad Clemens

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2025 Nr. 7, S. 86
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2025