Gesetz
zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk
Vom 27. Juni 1991
Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 1991 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
1Dem am 30. Mai 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaate Sachsen, dem Lande Sachsen-Anhalt und dem Lande Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) stimmt der Sächsische Landtag zu. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Dresden, den 27. Juni 1991
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Staatskanzlei
In Vertretung
Günter Meyer
Staatssekretär