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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte“ vom 12. Mai 2004 (SächsABl. S. 577), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte“

Vom 12. Mai 2004

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des SMWA für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) unternehmensorientierte, berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte vorrangig aus Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.

Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden können bedarfsorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte, sofern die Projekte einem der nachfolgenden Projekttypen zugeordnet werden können:

  1. Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte bei Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen,
  2. Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte im Verbund von Unternehmen,
  3. Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte eines einzelnen Unternehmens/Einzelbedarfe.

Förderziel:
Ziel der Förderung ist Sicherung und Entwicklung von Humanressourcen durch bedarfsgerechte Qualifizierung und damit die Stärkung des sächsischen Wirtschaftsstandortes.

Zielgruppe:
Beschäftigte vorrangig in KMU1

Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein, die die beschriebenen Qualifizierungsprojekte durchführen.

Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sind für Qualifizierungsprojekte der Projekttypen

  1. „Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte im Verbund von Unternehmen“und
  2. „Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte eines einzelnen Unternehmens/Einzelbedarfe“

Projektvorschläge einzureichen.
Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.

Für den Projekttyp

  1. „Unternehmensorientierte berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte bei Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen“

sind Projektvorschläge nicht erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: (03 51) 49 10-49 30
      Fax: (03 51) 49 10-10 15
Die Antragstellung ist nicht an Termine gebunden und kann in Abhängigkeit vom Bedarf an dem jeweiligen Projekt erfolgen.

Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal der SAB zu Beratungsmöglichkeiten, näheren Fördermodalitäten und einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.

Auswahlverfahren:
Es wird aus den eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
  • Bedarfsorientiertheit und Wirtschaftlichkeit der Qualifizierungsprojekte
  • Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen und Anträgen ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Dresden, den 12. Mai 2004

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Schröder
Referatsleiterin

Voigt
Referatsleiter

1
Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG)

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 25, S. 577

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. Juni 2004

    Fassung gültig bis: 15. März 2006