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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur Änderung der VwV Infra 2003

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur Änderung der VwV Infra 2003 vom 30. September 2004 (SächsABl. S. 1110)

Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Änderung der VwV Infra 2003

Vom 30. September 2004

Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der Wiederherstellung der vom Augusthochwasser 2002 geschädigten Infrastruktur (VwV Infra 2003) aus Mitteln des Bund-Landes-Programmes nach dem Aufbauhilfefondsgesetz vom 11. März 2003 (SächsABl. S. 270), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31. Juli 2003 (SächsABl. S. 803), wird wie folgt geändert:

I.

In Nummer 5.4. wird nach Absatz 9 folgender Absatz 10 angefügt:
Der Ausgleich von Mehr- oder Minderbedarf einschließlich der Finanzierung von bisher nicht mit Finanzmitteln untersetzten zurückgestellten schadenskausalen Maßnahmen ist innerhalb der bestätigten Höhe der auszugleichenden Schäden des jeweiligen Maßnahmeplanes („Deckel“) und unter Berücksichtigung der Finanzkontingente nach Abstimmung mit WASA und den Bewilligungsstellen möglich. Die Erstbewilligungen bisher zurückgestellter Maßnahmen aus durch Minderbedarf eingesparten Mitteln ist generell bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Ein Mehr- oder Minderbedarfsausgleich bei bewilligten Maßnahmen kann bis zum 31. Dezember 2005, auch im Rahmen der Verwendungsnachweislegung und -prüfung, erfolgen. Bei diesem Bedarfsausgleich ist grundsätzlich von einem Schadens- beziehungsweise Mitteltransfervolumen von mindestens 1 000 EUR auszugehen. Ein Mehr- oder Minderbedarfsausgleich ist im Allgemeinen nur dann möglich, wenn durch zum Beispiel Schlussrechnungen beziehungsweise Verwendungsnachweisführung der Minderbedarf schlüssig nachgewiesen werden konnte.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft.

Dresden, den 30. September 2004

Der Ministerpräsident
In Vertretung
Stanislaw Tillich
Staatsminister
Chef der Staatskanzlei

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 44, S. 1110

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005