Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse
Vom 2. April 2004
Die Anlage zur
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung von Zuschüssen an die Sächsische Tierseuchenkasse vom 20. November 2002 (SächsABl. S. 1257) wird im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
- Die lfd. Nr. 3 erhält in Spalte 2 folgende Fassung:
„Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Equinen Herpes-Virus-Infektion bei Pferden vom 9. Oktober 2003“.
- Die lfd. Nr. 4 erhält in Spalte 2 folgende Fassung:
„Neufassung des Landesprogramms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen (BHV1-Landesprogramm) vom 18. April 2002 (SächsABl. S. 676)“.
- Die lfd. Nr. 5 erhält in Spalte 2 folgende Fassung:
„Gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Salmonellose bei Rindern vom 9. Oktober 2003“.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
Dresden, den 2. April 2004
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz