Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005
Vom 19. Oktober 2004
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005 vom 26. März 2004 (MBl.SMK S. 165), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. August 2004 (MBl.SMK S. 392) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 6, Buchst. d des Teils II wird gestrichen.
- 2.
- In Teil II, Nr. 6, Buchst. c, Doppelbuchst. cc wird das Wort „Wiederholungsprüfungen“ durch die Worte „ zusätzliche mündliche Prüfungen“ ersetzt.
- 3.
- Der Satz 4 des Teils II, Nr. 8, Buchst. a wird gestrichen.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 19. Oktober 2004
Günther Portune
Staatssekretär