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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005

Vollzitat: Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005 vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 495)

Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005

Vom 19. Oktober 2004

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2004/2005 vom 26. März 2004 (MBl.SMK S. 165), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. August 2004 (MBl.SMK S. 392) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 6, Buchst. d des Teils II wird gestrichen.
2.
In Teil II, Nr. 6, Buchst. c, Doppelbuchst. cc wird das Wort „Wiederholungsprüfungen“ durch die Worte „ zusätzliche mündliche Prüfungen“ ersetzt.
3.
Der Satz 4 des Teils II, Nr. 8, Buchst. a wird gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. Oktober 2004

Günther Portune
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2004 Nr. 12, S. 495

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. November 2004

    Fassung gültig bis: 30. Mai 2006