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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen

Vollzitat: Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zusammenlegung der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen vom 2. August 1996 (SächsGVBl. S. 359)

Erste Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Zusammenlegung von Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen
(VermGZuVO)

Vom 2. August 1996

Aufgrund von § 3 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (SächsAGVermG) vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

§ 1

Abweichend von § 1 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen obliegt dem Landkreis Kamenz zugleich für die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda der Vollzug des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1995 (BGBl. I S. 895), sowie der Vollzug weiterer Rechtsvorschriften, soweit diese den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen Aufgaben zuweisen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 2. August 1996

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 16, S. 359

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. August 1996

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2000