Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Aufhebung der Verordnung über die Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen
Vom 29. April 2002
Aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen ( SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1999 (SächsGVBl. S. 545), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 427) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:
§ 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Benutzungsgebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen des Freistaates Sachsen ( GebOMPA) vom 23. August 1995 (SächsGVBl. S. 310) wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 29. April 2002
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer