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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages

Vollzitat: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages vom 11. November 1997 (SächsGVBl. S. 586)

Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages

Vom 11. November 1997

Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 1997 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes

§ 6 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschußgesetz – UAusschG) vom 12. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 29) wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 11. November 1997

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1997 Nr. 20, S. 586

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. November 1997