Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages
Vom 11. November 1997
Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 1997 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes
§ 6 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschußgesetz – UAusschG) vom 12. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 29) wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 11. November 1997
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann