Historische Fassung war gültig vom 07.01.2000 bis 16.01.2000
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt; Anordnung nach § 32 Ausländergesetz
Vollzitat: Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt; Anordnung nach § 32 Ausländergesetz vom 10. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 2), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 486)
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