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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 17.07.2000 bis 31.05.2000

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung vom 17. Juli 2000 (SächsABl. S. 653), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 11. Mai 2020 (SächsJMBl. S. 59) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung
(VwVSächsLzPolB)

Az.: 55-0500.20/235

Vom 17. Juli 2000

A  Rechtsform

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsaufbauergänzungsgesetz – SächsVwAufbErgG) vom 16. April 1999 (SächsGVBl. S. 184) ist die Landeszentrale für Politische Bildung eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus.
Die Landeszentrale hat ihren Sitz in Dresden.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus übt die Dienstaufsicht über die Landeszentrale für Politische Bildung aus und ist die personalbewirtschaftende Stelle.

B  Bildungsauftrag

I.  Bildungsschwerpunkte

Politische Bildungsarbeit orientiert sich an der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Freistaates Sachsen. Sie muss in der Lage sein, auf Veränderungen im politischen Meinungsbild der Bevölkerung schnell und angemessen reagieren zu können. Zu den Schwerpunktbereichen politischer Bildung in Sachsen gehören insbesondere:

  1. Kenntnisse über die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen und über deren Funktion,
  2. Informationen über gesellschaftliche Prozesse, deren Zusammenhänge und Hintergründe,
  3. die Vorbereitung auf zukünftige regionale, nationale, europäische und globale Entwicklungen,
  4. die Schaffung von Voraussetzungen für die Verarbeitung vergangener und gegenwärtiger Erfahrungen Einzelner im Umgang mit der Gesellschaft,
  5. die Förderung eines konstruktiven Dialogs über politische Themen in Gruppen,
  6. die Förderung der Entwicklung von Vertrauen in die eigene Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz sowie die Befähigung zur Bewertung der Folgen des eigenen Handelns,
  7. das Erlebbarmachen der Wechselwirkung zwischen persönlichem Interesse und den Interessen des Gemeinwesens und damit die Schärfung des Sinns für das Gemeinwohl,
  8. die Vermittlung von Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Anregung zur Mitwirkung am Gemeinwesen.

II.  Aufgaben

Die Landeszentrale verfolgt mit ihrer Tätigkeit das Ziel, zu einer weiteren Verbreitung und Stärkung der demokratischen, rechtsstaatlichen Grundordnung in der sächsischen Bevölkerung beizutragen. Auf überparteilicher Grundlage übernimmt sie die Aufgabe, politische Bildung in Sachsen zu fördern und zu vertiefen.
In Erfüllung dieser Aufgaben hat die Landeszentrale insbesondere

  1. auf eine Abstimmung mit den für die Förderung der politischen Bildung befassten staatlichen Stellen hinzuwirken,
  2. die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der politischen Bildung zu pflegen,
  3. öffentliche Veranstaltungen der politischen Bildung durchzuführen,
  4. die politische Bildungsarbeit in der Gesellschaft und insbesondere die politische Bildungsarbeit in den Schulen durch Publikationen, Bücher und Filme zu unterstützen sowie
  5. innerhalb ihres Aufgabenbereiches praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und diese für die politische Bildung nutzbar zu machen.

C  Kuratorium

Die Überparteilichkeit in der Arbeitsweise der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt.
Die Festlegung des Arbeitsplanes und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale erfolgen im Benehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht des Leiters der Landeszentrale entgegen und hat das Recht, beim Leiter jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.
Das Kuratorium besteht aus 21 Mitgliedern.
Der Staatsminister für Kultus beruft zehn sachverständige Persönlichkeiten und auf Vorschlag des Landtages elf Mitglieder des Landtages jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode.
An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Leiter der Landeszentrale, dessen Stellvertreter so wie ein Vertreter des Staatsministeriums für Kultus mit beratender Stimme teil.
Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens elf seiner Mitglieder, und zwar sechs Landtagsabgeordnete und fünf sachverständige Persönlichkeiten, anwesend sind.
Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.

D  Leitung der Landeszentrale

Der Landeszentrale steht ein Leiter vor.
Der Leiter der Landeszentrale wird vom Staatsminister für Kultus im Benehmen mit dem Kuratorium bestellt.
Er ist Vorgesetzter der Mitarbeiter der Landeszentrale. Ihm obliegt die Verantwortung für die Erfüllung des unter B genannten Bildungsauftrages. Des Weiteren trägt er die Verantwortung für die fachliche Umsetzung der Beschlüsse des Kuratoriums.
Der Leiter der Landeszentrale regelt die Geschäftsverteilung und die Organisation der Landeszentrale im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus.

Dresden, den 17. Juli 2000

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 32, S. 653
    Fsn-Nr.: 70-V00.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. Juli 2000

    Fassung gültig bis: 31. Mai 2000