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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule vom 8. März 2007 (MBl. SMK S. 55), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule – FormblMSVwV)

Az.: 31-6613.30/338

Vom 8. März 2007

1. Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Mittelschulen.

2. Verwendung von Formblättern

Zur Durchführung der Abschlussprüfungen im Realschulbildungsgang und der besonderen Leistungsfeststellung im Hauptschulbildungsgang sind die als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Formblätter zu verwenden:

Anlage 1
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an Mittelschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschul- beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig

Anlage 2
„Protokoll über den schriftlichen Leistungsnachweis der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die schriftliche Abschlussprüfung“, Format DIN A4, zweiseitig

Anlage 3
„Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Leistungsnachweise beziehungsweise der schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach erste Fremdsprache“, Format DIN A4, zweiseitig

Anlage 4
„Protokoll über die mündlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die mündlichen Abschlussprüfungen“, Format DIN A4, zweiseitig

3. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Abschlußprüfung an Mittelschulen – Formblätter vom 20. Januar 1993 (ABl. SMK S. 106) außer Kraft.

Dresden, den 8. März 2007

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2007 Nr. 4, S. 55
    Fsn-Nr.: 710-V07.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. April 2007

    Fassung gültig bis: 3. April 2008