Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über Formblätter für die Abschlussprüfungen und die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Formblätter Mittelschule – FormblMSVwV)
Az.: 31-6613.30/338
Vom 8. März 2007
1. Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Mittelschulen.
2. Verwendung von Formblättern
Zur Durchführung der Abschlussprüfungen im Realschulbildungsgang und der besonderen Leistungsfeststellung im Hauptschulbildungsgang sind die als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Formblätter zu verwenden:
Anlage 1
„Besondere Leistungsfeststellung und Abschlussprüfung an Mittelschulen – Notenliste zum Realschulabschluss oder Hauptschul- beziehungsweise qualifizierenden Hauptschulabschluss“, Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, vierseitig
Anlage 2
„Protokoll über den schriftlichen Leistungsnachweis der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die schriftliche Abschlussprüfung“, Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 3
„Protokoll über den praktischen Teil der schriftlichen Leistungsnachweise beziehungsweise der schriftlichen Abschlussprüfungen im Fach erste Fremdsprache“, Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 4
„Protokoll über die mündlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise die mündlichen Abschlussprüfungen“, Format DIN A4, zweiseitig
3. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Abschlußprüfung an Mittelschulen – Formblätter vom 20. Januar 1993 (ABl. SMK S. 106) außer Kraft.
Dresden, den 8. März 2007
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär