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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Ergänzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien)

Vollzitat: Ergänzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien) vom 7. April 1992 (SächsABl. S. 455)

Ergänzung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung
von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern
(Eignungsrichtlinien)
(SächsABl. 40/1991 S. 5)

Vom 7. April 1992

Ergänzung Mängelkatalog
lfd. nr. Art der Mängel, Anlaß Kapitel des Gutachtens Untersuchungsart
Art der Mängel, Anlaß Kapitel des Gutachtens Krankheit und Kraftverkehr bzw. abweichende Bewertungsmaßstäbe Untersuchungsart

10. Wiederholte Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluß7   M
11. Wiederholte erhebliche Verkehrszuwiderhandlungen ohne Alkoholeinfluß wie auch wiederholte oder schwere Verstöße gegen allgemeine Strafbestimmungen, die Zweifel an der Eignung begründen   M
12. Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter (§ 7 StVZ0)8   M
13. Erhebliche Auffälligkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung, die nach § 11 Abs. 3 StVZO mitgeteilt worden sind9 (sofern nicht einer der vorstehend genannten Fälle der Nr.1-9 gegeben ist)   M

Dresden, den 7. April 1992

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Heinemann,
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1992 Nr. 12, S. 455

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Mai 1992

    Fassung gültig bis: 1. Januar 1999