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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2001

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2001 vom 25. Juli 2001 (SächsABl. S. 843)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2001

Az.: 23a-2241.30/2

Vom 25. Juli 2001

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Finanzplanung 2001 bis 2004 und die kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 2001 (VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2001) vom 7. Dezember 2000 (SächsABl. 2001, S. 4) wird im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:

Abschnitt II Nr. 6 (Weitere haushaltsrechtliche Hinweise) wird wie folgt ergänzt:

k)    Verwendung investiver Schlüsselzuweisungen

Vor dem Hintergrund des weiterhin hohen infrastrukturellen Nachholbedarfs ist zu gewährleisten, dass die seit 2001 erhöhten investiven Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2001 bis 2004 weit überwiegend zur Komplementärfinanzierung bei der Deckung des Investitionsbedarfs für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung genutzt werden.
Seitens der Rechtsaufsichtsbehörden ist darauf hinzuwirken, dass die seit 2001 erhöhten investiven Schlüsselzuweisungen nicht dazu führen, dass Kommunen in ihren Bemühungen, eine anspruchsvolle Nettoinvestitionsrate zu planen und zu erwirtschaften, nachlassen. Die investiven Schlüsselzuweisungen sollen nicht dazu verwendet werden, verminderte Zuführungen des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auszugleichen, sondern dazu beitragen, dass die Kommunen angemessene Nettoinvestitionsraten erwirtschaften, die Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung von Investitionen erhöht und die Komplementärfinanzierungskraft zur Erlangung von Fördermitteln gestärkt werden.

Dresden, den 25. Juli 2001

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 33, S. 843

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. August 2001

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001