Bekanntmachung
über Durchführungshinweise zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen und zum Antragsvordruck
Vom 26. Mai 2000
Die Durchführungshinweise zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VwV Vorschüsse) vom 18. August 1999 (SächsABl. S. 879) und der Vordruck eines Antrags auf Gewährung eines Vorschusses (SächsABl. S. 881) werden wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 10.3 der Durchführungshinweise wird der Beginn des 1. Halbsatzes wie folgt geändert:
„Nach R 31 Absatz „Zinsersparnisse“ der Lohnsteuer-Richtlinien ………………“ - 2.
- In Nummer 12 der Durchführungshinweise wird in der Überschrift die Zahl 5 durch die Zahl 6 ersetzt.
- 3.
- Nummer 4 des Antragsvordrucks wird ergänzt um den neuen Buchstaben c): „Zusage der Umzugskostenvergütung“.
Die bisherigen Buchstaben c) und d) des Antragsvordrucks werden die Buchstaben d) und e).
- 4.
- In Nummer 5 des Antragsvordrucks wird auf Grund der Einbeziehung der Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in die VwV Vorschüsse
- –
- die Erhöhung des Gesamtbetrags bewilligter Vorschüsse bei Gerichtsvollziehern auf 15 000 DM und
- –
- die monatliche Tilgungsrate bei Gerichtsvollziehern mit mindestens 1/60 der Vorschusshöhe
- aufgenommen.
Außerdem wird bei den Zinsersparnissen nach Abschnitt 31 LStR die Nummer des Absatzes durch das Wort „Zinsersparnisse“ ersetzt.
Der ergänzte Antragsvordruck ist als Anlage beigefügt und ab sofort zu verwenden.
Dresden, den 26. Mai 2000
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Köhnen
Stellvertretender Abteilungsleiter