Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen
Vom 15. Oktober 1998
Aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) vom 15. April 1992 (SächsGVBl. S. 164) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet:
Artikel 1
Die Anlage 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (PolBGVO) vom 8. April 1997 (SächsGVBl. S. 388) erhält die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 15. Oktober 1998
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht