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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung

Vollzitat: Berichtigung zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung vom 11. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 66)

Berichtigung
zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung

Vom 11. Januar 2002

In § 4 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung vom 14. Juli 1992 (SächsGVBl. S. 343), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 725, 726) geändert wurde, ist das Wort „sonstige“ durch das Wort „sonstigen“ zu ersetzen.

Dresden, den 11. Januar 2002

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Heffter
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 2, S. 66

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 29. Juni 2016