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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte RL-Nr.: 06/2003

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte RL-Nr.: 06/2003 vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 496), die durch die Richtlinie vom 29. Juni 2004 (SächsABl. S. 792) geändert worden ist

1
Die Änderung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
2
bei Mitfinanzierung aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL) ist die Grundstücksförderung generell ausgeschlossen
3
Es gelten die Vorschriften der VO (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EG Nr. L 198 S. 1).
4
Von der Förderung sind Unternehmen ausgeschlossen, die die Voraussetzungen der Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der Gemeinschaft für Staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EG 1999 Nr. C 288 S. 2) erfüllen.
5
Die Anwendung dieser Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2004 befristet.