Gesetz
zur Änderung des Staatslotteriegesetzes
Vom 12. März 2002
Der Sächsische Landtag hat am 7. Februar 2002 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
§ 2 des Gesetzes über die staatlichen Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 598) wird wie folgt geändert:
- Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Der Freistaat kann zu allen von ihm oder von der beauftragten juristischen Person des Privatrechts veranstalteten oder durchgeführten Lotterien und Wetten mit gemeinsamer Gewinnausschüttung Zusatzlotterien veranstalten.“ - Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 12. März 2002
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizire