Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Lehrerkonferenzordnung
Vom 21. Juli 2004
Aufgrund von § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 52) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrerkonferenzen (Lehrerkonferenzordnung – LKonfO) vom 12. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1452) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „(Lehrerkonferenzordnung – LKonfO)“ durch die Angabe „(Lehrerkonferenzverordnung – LKonfVO)“ ersetzt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „unterrichten“ die Wörter „, sowie die pädagogischen Unterrichtshilfen, die in der betreffenden Klasse eingesetzt werden“ eingefügt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „, Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Lehrkräfte einer an einer Grundschule geführten Vorbereitungsklasse“ durch die Wörter „sowie die diesen gleichgestellten kirchlichen Lehrkräfte“ ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- d)
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
- 3.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„§ 44 Abs. 2 SchulG bleibt unberührt.“ - b)
- Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
Dresden, den 21. Juli 2004
Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld