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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehrerkonferenzordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehrerkonferenzordnung vom 21. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 353)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Lehrerkonferenzordnung

Vom 21. Juli 2004

Aufgrund von § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 52) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrerkonferenzen (Lehrerkonferenzordnung – LKonfO) vom 12. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1452) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(Lehrerkonferenzordnung – LKonfO)“ durch die Angabe „(Lehrerkonferenzverordnung – LKonfVO)“ ersetzt.
2.
§ 7 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „unterrichten“ die Wörter „, sowie die pädagogischen Unterrichtshilfen, die in der betreffenden Klasse eingesetzt werden“ eingefügt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „, Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Lehrkräfte einer an einer Grundschule geführten Vorbereitungsklasse“ durch die Wörter „sowie die diesen gleichgestellten kirchlichen Lehrkräfte“ ersetzt.
 
c)
Absatz 3 wird aufgehoben.
 
d)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
3.
§ 15 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Folgender Satz wird angefügt:
„§ 44 Abs. 2 SchulG bleibt unberührt.“
 
b)
Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 2004

Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2004 Nr. 10, S. 353

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2004