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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 01.08.2008 bis 29.02.2012

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 6. Mai 1998 (SächsGVBl. S. 246), die zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 2. März 2012 (SächsGVBl. S. 163) geändert worden ist

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen

Vom 6. Mai 1998

Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2008

Aufgrund von § 1 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380) wird verordnet:

§ 1

(1) Die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau mit Sitz in Chemnitz umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Chemnitz.

(2) Die Industrie- und Handelskammer Dresden mit Sitz in Dresden umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Dresden.

(3) Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit Sitz in Leipzig umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Leipzig. 1

§ 1a

Die Kammerzugehörigen aus dem bisherigen Landkreis Döbeln werden für das Wirtschaftsjahr 2008 von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig auf der Grundlage ihrer Wirtschaftssatzung vom 4. Dezember 2007 (veröffentlicht in der Kammerzeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, „Wirtschaft“ Ausgabe 12/2007, Seite 52) zum Beitrag veranlagt. 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 16. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 460) außer Kraft.

Dresden, den 6. Mai 1998

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1998 Nr. 9, S. 246
    Fsn-Nr.: 600-2.1/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008

    Fassung gültig bis: 29. Februar 2012