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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Anforderung von Bewerbererklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Unbedenklichkeitserklärung)

Vollzitat: Gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Anforderung von Bewerbererklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Unbedenklichkeitserklärung) vom 24. Juni 2003 (SächsABl. S. 659), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2003 Nr. 30, S. 659
Fsn-Nr.: 56-V03.4

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 24. Juni 2003

Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009