Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung
(VwV zur GVGA und GVO)
Vom 26. Mai 1999
I.
Die von den Landesjustizverwaltungen bundeseinheitlich beschlossenen Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und Gerichtsvollzieherordnung (GVO) treten in der ab 1. Mai 1999 geltenden Fassung im Freistaat Sachsen in Kraft.
II.
Künftige Änderungen und Ergänzungen der GVGA und GVO werden durch Ministerialschreiben bekannt gemacht und eingeführt.
III.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
- 1.
- die Allgemeine Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 20. März 1991 (SächsABl. Nr. 8 S. 12), geändert und verlängert durch Ziffer I Nr. 2 Buchst. l der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1996 (SächsJMBl. S. 142, 143),
- 2.
- die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung vom 8. April 1992 (SächsABl. S. 442) und
- 3.
- die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher und der Gerichtsvollzieherordnung vom 2. November 1994 (SächsJMBl. S. 128).
Dresden, den 26. Mai 1999
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann