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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 und zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Vollzitat: Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 und zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 9. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 897)

Gesetz

zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 und
zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Vom 9. Dezember 2003

Der Sächsische Landtag hat am 27. November 2003 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Sächsisches Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004

Artikel 2
Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes

Nach § 6 Abs. 2a des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 346), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168, 170) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2b eingefügt:

„(2b) Die Wegstreckenentschädigung nach Absatz 2 Satz 1 kann zur Abgeltung der Mehraufwendungen um 3 Cent je Kilometer erhöht werden, wenn diese Fahrten überwiegend auf unbefestigten und schwer befahrbaren Wald- und Feldwegen durchzuführen sind.“

Artikel 3
In-Kraft-Treten

(1) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. April 2003 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2002 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 9. Dezember  2003

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 17, S. 897
    Fsn-Nr.: 242-22A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2003