Zustimmungsgesetz
Abkommen
 
      über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
 
       Das Land Baden-Württemberg, 
        
 der Freistaat Bayern, 
        
 das Land Berlin, 
        
 das Land Brandenburg, 
        
 die Freie Hansestadt Bremen, 
        
 das Land Hessen, 
        
 das Land Mecklenburg-Vorpommern, 
        
 das Land Niedersachsen, 
        
 das Land Nordrhein-Westfalen, 
        
 das Land Rheinland-Pfalz, 
        
 das Saarland, 
        
 der Freistaat Sachsen,
        
 das Land Sachsen-Anhalt, 
        
 as Land Schleswig-Holstein, 
        
 das Land Thüringen 
        
 und 
        
 die Freie und Hansestadt Hamburg
      
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.
§ 1
Die seerechtlichen Verteilungsverfahren werden dem Amtsgericht Hamburg für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen übertragen.
§ 2
Für die bei dem Inkrafttreten dieses Abkommens bereits anhängigen Verfahren verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.
§ 3
Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Hamburg aus den ihm übertragenen Verfahren.
§ 4
Das Abkommen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg.
§ 5
1Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. 3Das Abkommen tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.1 4Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg teilt den übrigen an dem Abkommen beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
§ 6
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg geschlossene Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für Verteilungsverfahren nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung vom 3. November 1972 außer Kraft.
Berlin, den 6. November 1991
Für das Land Baden-Württemberg 
        
 Der Justizminister 
        
 gez. Helmut Ohnewald
Für den Freistaat Bayern 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Die Staatsministerin der Justiz 
        
 gez. Dr. M. Berghofer-Weichner
Für das Land Berlin 
        
 Für den Regierenden Bürgermeister 
        
 Die Senatorin für Justiz 
        
 gez. Jutta Limbach
Für das Land Brandenburg 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister der Justiz 
        
 gez. Hans Otto Bräutigam
Für die Freie Hansestadt Bremen
        
 Der Senator für Justiz und Verfassung 
        
 gez. Volker Kröning
Für das Land Hessen 
        
 Die Hessische Ministerin der Justiz 
        
 gez. Hohmann-Dennhardt
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister für Justiz, Bundes- und 
        
  Europaangelegenheiten 
        
 gez. Ulrich Born
Für das Land Niedersachsen 
        
 Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten 
        
 Niedersächsisches Justizministerium 
        
 gez. H. Alm-Merk 
 (Ministerin)
      
Für das Land Nordrhein-Westfalen 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Justizminister 
        
 gez. Rolf Krumsiek
Für das Land Rheinland-Pfalz 
        
 In Vertretung des Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister der Justiz 
        
 gez. Peter Caesar
Für das Saarland 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister der Justiz 
        
 gez. Walter
Für den Freistaat Sachsen 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Staatsminister der Justiz
        
 gez. Steffen Heitmann
Für das Land Sachsen-Anhalt 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister der Justiz 
        
 gez. Walter Remmers
Für das Land Schleswig-Holstein 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Justizminister 
        
 gez. Klingner
gez. Hans-Joachim Jentsch 
 Für das Land Thüringen 
        
 Der Minister für Justiz, Bundes- und 
        
  Europaangelegenheiten
      
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg 
        
 gez. Lore Maria Peschel-Gutzeit
