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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vom 18. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 278)

Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen

Vom 18. Dezember 2001

I.
Verlängerung der Verwaltungsvorschrif

Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschrift wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2006 verlängert:

  • Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei und der Sächsischen Staatsministerien zur Führung und Verwaltung von Personalakten für Angestellte, Arbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen (VwV Personalakten) vom 3. Dezember 1996 (SächsABl. 1997  S. 145), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Juli 1999 (SächsABl. S. 866).

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2001 in Kraft.

Dresden, den 18. Dezember 2001

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizière

Der Staatsminister und Chef
der Sächsischen Staatskanzlei
Georg Brüggen

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Der Staatsminister der Justiz
in Vertretung
Dr. Stefan Franke
Staatssekretär

Der Staatsminister für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 9, S. 278

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2001

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005