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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Inbetriebnahme der Jugendarrestanstalt Zeithain

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Inbetriebnahme der Jugendarrestanstalt Zeithain vom 4. April 1997 (SächsJMBl. S. 19)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Inbetriebnahme der Jugendarrestanstalt Zeithain

Vom 4. April 1997

Am 18. November 1996 wurde in Zeithain eine Jugendarrestanstalt in Betrieb genommen. Sie trägt die Bezeichnung:

Jugendarrestanstalt Zeithain
Glaubitzer Straße
01619 Zeithain.

Die Jugendarrestanstalt ist postalisch unter der Anschrift der Justizvollzugsanstalt Zeithain zu erreichen:

Postfach 14
01617 Zeithain.

In der Anstalt wird der Jugendarrest an männlichen Jugendlichen im Freistaat Sachsen vollzogen.

Dresden, den 4. April 1997

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 1997 Nr. 1, S. 19

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. April 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002