Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen im Freistaat Sachsen vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 428)
Bestandteil der Vorschrift Zweites Gesetz zur Euro-bedingten und weiteren Änderung des sächsischen Landesrechts