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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern vom 7. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 242)

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern

Vom 7. Mai 2004

Die Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Erhebung der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern vom 18. September 2003 (SächsGVBl. S. 704) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Anlage 1 muss der Kurtaxsatz für die ermäßigte Kurtaxe der Kurzone I in Bad Brambach „1,10“ lauten.

Dresden, den 7. Mai 2004

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Woydera
Abteilungsleiter

 

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2004 Nr. 8, S. 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. September 2003