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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung des Erlasses über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung des Erlasses über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 13. Juni 1997 (SächsABl. S. 730)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
über die Änderung des Erlasses über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie

Vom 13. Juni 1997

Der Erlaß über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 8. Juni 1994 (SächsABI. S. 919) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Satz 2 wird neu gefaßt:
„Es hat seinen Sitz in Meißen und unterhält eine Außenstelle in Niederbobritzsch.“
2.
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 wird neu gefaßt:
„Es vermittelt im Rahmen einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn im mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung die fachtheoretischen Kenntnisse, die den Anwärter zur Laufbahnprüfung befähigen, und organisiert den Ablauf der Prüfung.“
3.
§ 5 Abs. 2 wird neu gefaßt:
„Für die Nutzung des Bildungszentrums Meißen und der Außenstelle in Niederbobritzsch werden gemäß § 27 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen vom 15. April 1992 (SächsGVBI. S. 164) Teilnehmergebühren erhoben.“

Dresden, den 13. Juni 1997

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie
Sippel
komm. Abteilungsleiter Personal

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 29, S. 730

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. Juli 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002