Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Verordnung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen
Vom 31. März 2004
Aufgrund von § 106 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546), das zuletzt durch Artikel 98 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304, 2315) geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
§ 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Einrichtung, Organisation und Besetzung der Vergabekammern des Freistaates Sachsen (SächsVgKVO) vom 23. März 1999 (SächsGVBl. S. 214) wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 Satz 3 und 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Dienstaufsicht über die Mitglieder der Vergabekammern obliegt dem Staatsministerium des Innern. Die Aufsicht über die Beschäftigten der Geschäftsstelle obliegt dem Regierungspräsidium Leipzig.“
- In Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 werden jeweils die Worte „Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit“ und „Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit“ durch „Regierungspräsidium Leipzig“ sowie „Regierungspräsidiums Leipzig“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 31. März 2004
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo