1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst vom 9. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 448)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

Vom 9. Juli 1999

Aufgrund von § 18 Abs. 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 1997 (SächsGVBl. S. 353, ber. S. 466), in der jeweils geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Ausbildung und Prüfung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst – SächsVermAPO-hD) vom 1. November 1993 (SächsGVBl. S. 1128) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ durch die Angabe „Umwelt und Landwirtschaft“ ersetzt.
2.
§ 40 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Die Jahreszahl „1997“ wird durch die Jahreszahl „1999“ ersetzt.
 
 
cc)
Die Nummern 3 und 4 werden gestrichen.
 
b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

Dresden, den 9. Juli 1999

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Dr. Rolf Jähnichen

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1999 Nr. 15, S. 448

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1999

    Fassung gültig bis: 30. September 2002