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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung im Haushaltsjahr 1995

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung im Haushaltsjahr 1995 vom 22. April 1996 (SächsABl. S. 501)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung im Haushaltsjahr 1995

Az.: 64/6510-2-000/4

Vom 22. April 1996

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung im Haushaltsjahr 1995 vom 27. Februar 1995 (SächsABl. S. 532) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter sowie die Angabe „im Haushaltsjahr 1995“ gestrichen.
2.
In Nummer 2 wird die Angabe „1995“ gestrichen.
3.
Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Buchstabe f wird wie folgt gefaßt:
„der Klassischen Schweinepest,“.
 
b)
Buchstabe g wird wie folgt gefaßt:
„der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose und der Viralen Hämorrhagischen Septikämie der Forellen,“.
4.
Die Überschrift der Nummer 3.6 erhält folgende Fassung:
„Diagnostik der Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose und der Viralen Hämorrhagischen Septikämie der Forellen“.
5.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
Im Satz 1 werden die Wörter sowie die Angabe „im Jahre 1995“ gestrichen.
 
b)
Nach Buchstabe j werden folgende Buchstaben k, l und m angefügt:
 
 
„k)
CAE-Bekämpfung entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur CAE-Sanierung (Caprine Arthritis-Encephalitis) der Ziegenbestände im Freistaat Sachsen vom 13. Juli 1995 (SächsABl. s. 962),
 
 
l)
Programm zur Bekämpfung der BVD/MD-Infektion vom 13. Juni 1995 (Sächsisches Rinderzuchtverband-Journal Heft 1/1996 S. 27),
 
 
m)
Hengstgesundheitsdienst entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zum Hengstgesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 7. September 1993 (Sachsens Pferde Heft 12/1993 S. 7).“
6.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.

Dresden, den 22. April 1996

Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie
In Vertretung
Albin Nees
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1996 Nr. 20, S. 501

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1996

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021