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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt

Vollzitat: Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt vom 15. August 2006 (SächsGVBl. S. 466)

Verordnung
des Regierungspräsidiums Chemnitz
zur Änderung der Zonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“
auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt

Vom 15. August 2006

Aufgrund von § 20 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, und § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der Zuständigkeiten zum Erlass und zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen (SchutzgebZuÜbVO) vom 22. November 2005 (SächsGVBl. S. 314) wird verordnet:

§ 1
Änderung der Schutzvorschrift

Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Jöhstadt im Landkreis Annaberg wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland ) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), geändert (Umzonierung).

§ 2
Gegenstand der Umzonierung

(1) Gemarkung Jöhstadt:

1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
 
a)
1Fläche südlich an der Bärensteiner Straße am Ortsausgang von Jöhstadt in Richtung Bärenstein (Windpark).
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
656 teilweise, 657, 658 teilweise, 668 teilweise, 669, 670 teilweise, 672 teilweise, 673, 674, 675 teilweise, 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713 teilweise und 714.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 18,72 Hektar.
 
b)
1Fläche an der Annaberger Straße Ortsausgang von Jöhstadt Richtung Annaberg von der Straße in südwestlicher Richtung (Windpark).
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
735 teilweise, 747 teilweise, 764 teilweise, 765, 772/4 teilweise, 775/4 teilweise, 776 teilweise, 781 teilweise, 782 teilweise, 783 und 787/3 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 12,31 Hektar.
 
c)
1Fläche nordöstlich an der Annaberger Straße Ortsausgang Richtung Annaberg, einschließlich der Straßenfläche in diesem Bereich.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
204 teilweise, 205/3 teilweise, 205/4 und 792 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 3,33 Hektar.
 
d)
1Fläche „Skigebiet“ am Gründelwald.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
278, 279/1 teilweise, 280 teilweise, 776 teilweise, 857/2, 857/3 teilweise, 859/2, 859/4, 861/1, 861/2 teilweise, 862 und 863/2.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 15,42 ha.
 
e)
1Fläche östlich des Häuselweges (unterhalb des Weges) am Ende der gegenüberliegenden Bebauung am Häuselweg stadtauswärts.
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
606/3 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,063 Hektar.
2.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
 
a)
1Fläche westlich der Äußeren Bahnhofstraße westlich des Bereiches Abzweig Siebenbürgergasse und östlich des Häuselweges.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
593 teilweise, 601 teilweise und 605 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,72 Hektar.
 
b)
1Fläche westlich der Pleiler Straße hinter der Bebauung südöstlich der Bärensteiner Straße angrenzend an dem bebauten Zusammenhang von Jöhstadt.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
654 teilweise, 659 teilweise, 660 teilweise, 661 teilweise und 664 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,63 Hektar.
 
c)
1Fläche nordöstlich der Bergsiedlung beidseits der Grumbacher Straße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
255 teilweise, 261 teilweise, 278 teilweise, 279/1 teilweise, 285 teilweise, 286 teilweise, 287 teilweise, 290/1 teilweise, 292/1 teilweise, 293 teilweise, 294 teilweise, 295 und 296.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 8,11 Hektar.

(2) Gemarkung Steinbach:

1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
 
a)
1Fläche beidseits der Schmalzgrubner Straße von Ausgang Ortsteil Steinbach bis an den „Postberg“, im Nordwesten begrenzt durch das Bahngelände.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
418k teilweise, 418/3 teilweise, 418/4 und 521 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,89 Hektar.
 
b)
1Fläche an der S 219 Ortsausgang von dem Ortsteil Steinbach in Richtung Ortsteil Oberschmiedeberg (vorhandener Hundeübungsplatz).
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
271/1 teilweise, 473/1 teilweise und 519.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,11 Hektar.
 
c)
1Fläche östlich der S 219 gegenüber dem Abzweig Steinbacher Straße beidseits des Oberen Weges.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
5/9 teilweise, 261/1 teilweise, 262/1 teilweise, 267 teilweise und 467 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,57 Hektar.
 
d)
1Fläche nordöstlich der Hauptstraße hinter der geschlossenen Bebauung auf der gegenüberliegenden Talseite im Bereich der Neuen Siedlung.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
224 teilweise, 303 teilweise, 307x teilweise, 307y teilweise, 307z teilweise, 474 teilweise, 475/1 teilweise, 475/2 teilweise, 486 teilweise, 487 teilweise, 488 teilweise und 491 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,39 Hektar.
 
e)
1Fläche hinter der geschlossenen Bebauung nördlich der Hauptstraße im Bereich westlich des Abzweiges Zufahrt zum ehemaligen „Steinberggut“.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
196/1 teilweise, 199 teilweise, 201 teilweise, 208 teilweise, 209 teilweise, 330 teilweise, 470 teilweise und 501 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,58 Hektar.
 
f)
1Fläche hinter der geschlossenen Bebauung nördlich der Hauptstraße (auf dem gegenüberliegenden Hang beginnt die Planiestraße).
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
175/3 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,10 Hektar.
 
g)
1Fläche nördlich des Grabenbergweges (Oberdorf) zwischen der letzten Bebauung südlich des Kämmelweges und des Grabenbergweges.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
155/1 teilweise und 460 teilweise.
3Die Größe der Fläche beträgt 0,11 Hektar.
 
h)
1Fläche südlich des Grabenweges hinter der geschlossenen Bebauung bis zum Wassergraben.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
149 teilweise, 353 teilweise und 353a teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,09 Hektar.
 
i)
1Fläche südlich der „LPG-Straße“ zwischen Sportplatz und Bebauung an der Planiestraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
112 teilweise, 125 teilweise und 381 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,80 Hektar.
2.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
 
a)
1Fläche zwischen der „LPG-Straße“ und Schulweg zwischen „Neue Siedlung“ und Kirche.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
62/1 teilweise, 82/3 teilweise, 391 teilweise und 400/1 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,26 Hektar.
 
b)
1Fläche zwischen der „LPG-Straße“ und der Bebauung an der „Kleinen Dorfstraße“ (hinter Mühlgraben).
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
409a teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,68 Hektar.

(3) Gemarkung Schmalzgrube:

1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
 
a)
1Fläche an der Staatsstraße S 265, Ortsausgang von dem Ortsteil Schmalzgrube in Richtung Ortsteil Steinbach, Bereich Gaststätte/Pension „Forellenhof“.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
69/2, 69/3 und 69/4.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,84 Hektar.
 
b)
1Fläche südlich der „Alten Grumbacher Straße“ einschließlich Friedhof weiter in Richtung Bahnstrecke über Mühlgraben und Schwarzwasser.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
43/1 teilweise, 43/2 teilweise, 44 teilweise, 46/1 teilweise 46/2 teilweise, 52/2, 52/9 teilweise, 52/10 teilweise, 52f, 52g, 52h, 52i, 54 teilweise, 55/3 teilweise, 87/1 teilweise, 91/1 teilweise, 125/7 teilweise und 128 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,13 Hektar.
 
c)
1Fläche südlich der Dienststelle der Bundespolizei.
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
40/2 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,26 Hektar.
 
d)
1Fläche im Bereich des historischen Eisenhammers mit Hochofen und Herrenhaus, einem landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich einiger umliegender Wohngebäude.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
101a, 102/3 teilweise, 102/4, 102/5, 109/3, 109/10 teilweise, 109a, 109b, 111/3, 112/1, 114/3 teilweise, 114/4 teilweise, 115 und 118/1 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,65 Hektar.

(4) Gemarkung Grumbach:

1.
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
 
a)
1Fläche an der Hauptstraße am Ausgang des Ortsteils Grumbach in Richtung Königswalde bis über die Gartenstraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
1 teilweise, 36/38 teilweise, 36/39 teilweise und 653/2 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,13 Hektar.
 
b)
1Fläche südlich der Hauptstraße am Ausgang des Ortsteils Grumbach in Richtung Königswalde, Richtung „Oberer Weg“.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
474/2 teilweise und 475/1 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,40 Hektar.
 
b)
1Fläche hinter der Bebauung der Gartenstraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
16 teilweise und 452 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,28 Hektar.
 
d)
1Fläche an der Straße „Am Spitzenhaus“ unterhalb der Stallanlagen.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
312/5 teilweise, 312d teilweise, 312e teilweise, 324/2, 324/3 teilweise, 326 teilweise, 332 teilweise, 654 teilweise und 655 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 2,98 Hektar.
 
e)
1Fläche nördlich der Hauptstraße hinter der geschlossenen Bebauung zwischen dem Dorfweg und der Plattenstraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
277 teilweise und 278/1 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,24 Hektar.
 
f)
1Fläche außerhalb des geschlossenen Ortskerns von Grumbach an der Kreisstraße K 7129 zwischen dem Ortsteil Grumbach und Königswalde (Sport- und Festplatzgelände).
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
467/4.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,18 Hektar.
 
g)
1Flächen westlich und nördlich der Kreisstraße K 7130 nach Mildenau am Rand des bebauten Siedlungskerns des Ortsteils Neugrumbach.
2Diese Flächen umfassen folgende Flurstücke:
409 teilweise, 461a teilweise, 790 teilweise und 794/1.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,58 Hektar.
2.
1Nachfolgend aufgeführte Fläche wird aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt (Ortsteil Neugrumbach):
Fläche südlich der Mildenauer Straße Richtung Grumbach.
2Diese Fläche umfasst folgendes Flurstück:
439.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,43 Hektar.

(5) Gemarkung Oberschmiedeberg:
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:

1.
1Fläche am Ortseingang des Ortsteils Oberschmiedeberg, unterhalb der Talstraße aus Richtung des Ortsteils Steinbach kommend das „Zainhammergelände“ bis zur geschlossenen Ortslage.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
3 teilweise, 37/2 teilweise, 37/4 teilweise, 37/6 teilweise, 37/8, 37/9 teilweise, 43 und 44 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 1,08 Hektar.
2.
1Fläche am Ortseingang des Ortsteils Oberschmiedeberg aus Richtung des Ortsteils Steinbach kommend auf der rechten Seite der Talstraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
2 teilweise, 27 teilweise, 45 teilweise und 46 teilweise.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,82 Hektar.
3.
1Fläche der Ortslage „Werkel“ nördlich des Bebauungszusammenhangs des Ortsteils Oberschmiedeberg an der Talstraße.
2Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke:
21a teilweise, 48/6 teilweise, 48/4, 50 teilweise, 54/2 teilweise, 54/3, 54/4, 59 teilweise, 60 teilweise, 62/1 teilweise und 63.
3Die Größe dieser Fläche beträgt zirka 0,93 Hektar.

(6) 1Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in fünf Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 15. August 2006 in den Maßstäben 1 : 2 000 und 1 : 2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
2Die von der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführten Flächen sind in diesen Karten rot, die von der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführten Flächen grün dargestellt.
3Die Lage der von der Änderung betroffenen Flächen im Landschaftsraum ist außerdem in fünf topographischen Übersichtskarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 15. August 2006 in den Maßstäben 1 : 10 000 und 1 : 12 000 dargestellt.
4Die Flurkarten und die topographischen Übersichtskarten sind Bestandteile dieser Verordnung.

(7) Die Flurkarten nach Absatz 6 werden beim Regierungspräsidium Chemnitz in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Zimmer 314, auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am Tag nach der Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

(8) Die Verordnung mit den Karten ist nach Ablauf der Auslegungsfrist im Regierungspräsidium Chemnitz unter der in Absatz 7 aufgeführten Adresse in Zimmer 302 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist im Sinne von § 2 Abs. 7 in Kraft.

Chemnitz, den 15. August 2006

Regierungspräsidium Chemnitz
Wehner
Regierungsvizepräsident

Übersichtskarten  1 bis 5

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2006 Nr. 11, S. 466
    Fsn-Nr.: 653

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. Oktober 2006