Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Projekttyp:„Schule-Wirtschaft-Kooperationen“
Vom 18. Dezember 2006
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, gemäß Teil 1, Ziffer II, Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie ) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S.176), Projekte im Rahmen von Schule-Wirtschaft-Kooperationen zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, hierfür entsprechende Projektanträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgenden aufgeführten Bedingungen einzureichen.
I. Ziele und Gegenstand der Förderung
Durch die Förderung sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- 1.
- Nachhaltige Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Schulen einschließlich der gemeinsamen Entwicklung und Implementierung von Infrastrukturen, die der Berufsorientierung dienen.
- 2.
- Erschließung von Synergieeffekten durch Bündelung und Koordinierung verschiedener Aktivitäten.
- 3.
- Verringerung von Fehlentscheidungen bei der Berufswahl von Schülern aufgrund von realistischen Vorstellungen von Berufsbildern und Kenntnis des wirtschaftlichen Bedarfs von Unternehmen sowie ihrer Anforderungen an Mitarbeiter.
- 4.
- Erhöhung der Motivation der Schüler für unternehmerisches, selbstverantwortliches Handeln.
Gefördert werden Projekte im Rahmen von Schule-Wirtschaft-Kooperationen, die eines oder mehrere der genannten Ziele verfolgen und die einen oder mehrere der unter Teil 2, Punkt A.1 der ESF-Richtlinie genannten Fördergegenstände umsetzen. Gefördert werden können zum Beispiel Strukturmaßnahmen zur Verbesserung des Systems der Berufsorientierung oder auch Maßnahmen, die unmittelbar dem Aufbau von Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen dienen. Auf die Einhaltung der sonstigen Regelungen der ESF-Richtlinie wird ausdrücklich verwiesen.
Notwendige Bedingung für die Gewährung der Förderung ist ein verbindliches Engagement von Unternehmen oder Unternehmensverbänden im Projekt.
II. Zielgruppe
Zielgruppe der Förderung sind Schüler im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Berufsausbildung oder auf die Erwerbstätigkeit sowie Lehrer, Eltern und Unternehmen.
III. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen.
IV. Zuschussfähigkeit/ Umfang und Höhe der Zuwendung
Als zuschussfähig werden nur projektbezogene Ausgaben nach ESF-Richtlinie und ESF-Orientierungswerten anerkannt, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung. Die Einhaltung der Nachrangigkeit muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Der Förderhöhe ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Projekts. Es können bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben zur Durchführung eines Projekts gefördert werden. Bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Durchführung des Projekts beziehungsweise wenn eine Mitfinanzierung des Antragstellers oder der Projektteilnehmer nicht möglich ist, kann der Fördersatz 100% betragen.
Soweit es sich bei den nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen um Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 S. 5) gewährt.
V. Verfahren
Eine vorherige Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht erforderlich. Die Antragstellung ist nicht an Stichtage gebunden, sie erfolgt in Abhängigkeit vom Bedarf für das jeweilige Projekt. Die formgebundene Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 03 51 - 49 10 - 49 30
Fax: 03 51 - 49 10 - 10 15.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf dem genannten Internet-Portal der SAB über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die SAB prüft die Förderfähigkeit und -würdigkeit der eingereichten Anträge. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der zuständigen Fachstellen nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- –
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
- –
- Bedarfsorientierung und Wirtschaftlichkeit der Projekte.
Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
VI. Projektlaufzeiten
Die Projekte, die auf der Grundlage dieser Bekanntmachung gefördert werden, müssen spätestens am 30. Juni 2008 abgeschlossen sein (Bewilligungszeitraum).
VII. Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt am 18. Dezember 2006 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2008.
Dresden, den 18. Dezember 2006
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Voigt
Referatsleiter