Hinweise
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2009 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen
Vom 5. April 2007
Az.: 35-6615.30/828/1
[Berichtigt 9. Mai 2006 (MBl. SMK S. 154)]
- 1
- Allgemeine Festlegungen
- 1.1
- Grundlagen
Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfungen an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage nachstehender Dokumente des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) beziehungsweise der Kultusministerkonferenz (KMK):
- –
- Verordnung des SMK über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336), geändert durch Verordnung vom 16. Februar (SächsGVBl. S. 16), in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Verordnung des SMK über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) vom 15. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 351), in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Verordnung des SMK über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 343), in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Verwaltungsvorschrift des SMK zur Durchführung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (OAVO-VwV) vom 29. Oktober 2003 (MBl.SMK S. 271), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2006 (MBl.SMK S. 424), in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Lehrpläne für das allgemein bildende Gymnasium in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der KMK vom 1. Dezember 1989 in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Bekanntmachung des SMK „Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen“ vom 31. Juli 1997 in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Durchführungsbestimmungen des SMK für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 1. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung
- –
- Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss der KMK vom 22. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung
- 1.2
- Prüfungsinhalte und Anforderungen
Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten potenzielle Prüfungsinhalte. Mit Ausnahme der Fächer Latein und Geschichte beschränken sich die Prüfungsinhalte auf Lernziele und Lerninhalte, die sowohl in den Lehrplänen von 1992 in der jeweils geltenden Fassung als auch in den Lehrplänen von 2004 enthalten sind.
Hinsichtlich der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Wichtigkeit zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird. Die Unterschiede in den Anforderungen von Grund- und Leistungskurs werden bei den betreffenden Prüfungsfächern auf der Grundlage der jeweiligen EPA realisiert.
- 1.3
- Arbeitszeiten
Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:
Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:
Prüfungsfach | Leistungskursfach | Grundkursfach |
---|---|---|
Prüfungsfach | Leistungskursfach | Grundkursfach |
Deutsch
Sorbisch Mathematik |
300 Minuten | 240 Minuten |
Englisch
Französisch Italienisch Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch |
circa 20 Minuten am Tag
des praktischen Prüfungsteils zur mündlichen Sprachkompetenz im Rahmen einer Partnerprüfung; 270 Minuten am Tag der schriftlichen Prüfung |
210 Minuten |
Griechisch
Latein Geschichte Biologie Chemie Physik Evangelische Religion Katholische Religion |
270 Minuten | 210 Minuten |
Kunsterziehung/Kunst | 300 Minuten | – |
Musik | 270 Minuten
zuzüglich 30 Minuten für den praktischen Prüfungsteil |
– |
Sport, Teil A
(Sporttheorie) |
240 Minuten | – |
Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:
Fach | Schriftlicher Prüfungsteil | Mündlicher Prüfungsteil |
---|---|---|
Schriftlicher Prüfungsteil | Mündlicher Prüfungsteil | |
Latinum
Graecum Hebraicum |
180 Minuten | 20 Minuten |
- 1.4
- Zugelassene Hilfsmittel
In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- 1.
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen Prüfungsfächern
- 2.
- Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch) im Fach Sorbisch
- 3.
- Ein- und zweisprachige nichtelektronische Wörterbücher (Fremdsprache-Deutsch/Deutsch-Fremdsprache) in den Prüfungsteilen A und B in den neuen Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch (In den praktischen Prüfungsteilen sind diese Wörterbücher nicht zugelassen.)
- 4.
- –
- Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch,
15. Auflage, oder - –
- Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch im Fach Griechisch
- Die Verwendung eines Wörterbuchs Griechisch-Deutsch ist nur im Prüfungsteil A gestattet. Wenn die Prüfungsteilnehmer den Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang „Alphabetisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger Verbformen“ des Benseler in geeigneter Form zugänglich zu machen.
- 5.
- –
- Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder 2001 oder
- –
- Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung 1986, oder Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein-Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder
- –
- Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung 1994 im Fach Latein
- Die Verwendung eines Wörterbuchs Latein-Deutsch ist an Gymnasien ohne Profilerprobung nur im Prüfungsteil A, an Gymnasien mit Profilerprobung in den Prüfungsteilen A und B gestattet.
- 6.
- grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne Computer-Algebra-System (CAS) an Gymnasien ohne Profilerprobung sowie mit oder ohne CAS an Gymnasien mit Profilerprobung in den Fächern Chemie, Mathematik und Physik
- 7.
- Tabellen- und Formelsammlung in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
- 8.
- Zeichengeräte in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
- 9.
- Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildung des gesamten Pflanzen-Habitus im Fach Biologie
- 10.
- Bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte im Fach Kunsterziehung, welche durch das SMK in einem gesonderten Schreiben festgelegt werden
- 11.
- Bibel in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion
In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission auf der Grundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers.
In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- 1.
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen Prüfungsteilen
- 2.
- nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch (wie im Fach Latein) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinum
- 3.
- nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch (wie im Fach Griechisch) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Graecum
- 4.
- im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicum ein einzelnes der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher:
- –
- Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, 17. Auflage;
- –
- Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studien Edition (2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner, Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann, Leiden 2004
- 1.5
- Bewertungsskalen
Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen in Abhängigkeit des Faches und der Kursart Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise 90 BE zur Anwendung.
60-BE-Skala:
BE | Punkte | Note |
---|---|---|
BE | Punkte | Note |
60-58
57-55 54-52 |
15
14 13 |
1+
1 1- |
51-49
48-46 45-43 |
12
11 10 |
2+
2 2- |
42-40
39-37 36-34 |
09
08 07 |
3+
3 3- |
33-31
30-28 27-25 |
06
05 04 |
4+
4 4- |
24-21
20-17 16-13 |
03
02 01 |
5+
5 5- |
12-00 | 00 | 6 |
90-BE-Skala:
BE | Punkte | Note |
---|---|---|
BE | Punkte | Note |
90-86
85-82 81-77 |
15
14 13 |
1+
1 1- |
76-73
72-68 67-64 |
12
11 10 |
2+
2 2- |
63-59
58-55 54-50 |
09
08 07 |
3+
3 3- |
49-46
45-41 40-37 |
06
05 04 |
4+
4 4- |
36-31
30-25 24-19 |
03
02 01 |
5+
5 5- |
18-00 | 00 | 6 |
- 2
- Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
- 2.1
- Leistungs- und Grundkursfach Deutsch
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Die Aufgabenarten können sein:
- –
- Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation,
- –
- Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse,
- –
- Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung,
- –
- Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung,
- –
- Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung,
- –
- Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation,
- –
- Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte ohne die Variante „Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte“.
Textgrundlage können sein:
- –
- kürzere, in sich geschlossene Texte,
- –
- Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind,
- –
- zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Zum potenziellen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften und Teile des literarischen Werkes:
an Gymnasien ohne Profilerprobung:
Leistungskurs
Schriftsteller | Werk |
---|---|
Der Antigone-Stoff: | Sophokles: Antigone |
R. Hochhuth: | Die Berliner Antigone |
J. W. v. Goethe: | Faust I
Faust II in Auszügen |
H. v. Kleist: | Michael Kohlhaas |
G. Büchner: | Woyzeck |
R. M. Rilke: | Aus dem lyrischen Werk |
F. Kafka: | Die Verwandlung |
H. Hesse: | Der Steppenwolf |
S. Zweig: | Schachnovelle |
F. Dürrenmatt: | Der Besuch der alten Dame |
G. Grass: | Im Krebsgang |
Grundkurs
Schriftsteller | Werk |
---|---|
J. W. v. Goethe: | Faust I |
H. v. Kleist: | Michael Kohlhaas |
H. Heine: | Aus dem lyrischen Werk |
G. Hauptmann: | Bahnwärter Thiel |
F. Kafka: | Kurzprosa |
S. Zweig: | Schachnovelle |
B. Brecht: | Leben des Galilei |
F. Dürrenmatt: | Die Physiker |
S. Kirsch: | Aus dem lyrischen Werk |
G. Grass: | Im Krebsgang |
an Gymnasien mit Profilerprobung:
Leistungskurs
Schriftsteller | Werk |
---|---|
F. Dürrenmatt: | Der Besuch der alten Dame |
G. Grass: | Im Krebsgang |
H. Hesse: | Der Steppenwolf |
F. Kafka: | Die Verwandlung |
J. Becker: | Jakob der Lügner |
F. Schiller: | Maria Stuart |
W. Shakespeare: | Hamlet |
Der Antigone-Stoff: | Sophokles: Antigone |
J. Anouilh: | Antigone |
R. M. Rilke: | Leben und lyrisches Werk |
Grundkurs
Schriftsteller | Werk |
---|---|
F. Dürrenmatt: | Die Physiker |
G. Grass: | Im Krebsgang |
T. Mann: | Tonio Kröger |
J. Becker: | Jakob der Lügner |
G. E. Lessing: | Emilia Galotti |
Der Antigone-Stoff: | Sophokles: Antigone |
R. Hochhuth: | Die Berliner Antigone |
J. W. v. Goethe: | Naturlyrik |
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilnoten, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
- 2.2
- Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Mögliche Aufgabenarten:
wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch
Textgrundlage können sein:
- –
- kürzere, in sich geschlossene Texte,
- –
- Textausschnitte aus Werken,
- –
- zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch
- 2.3
- Leistungs- und Grundkursfächer
in den Neuen Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch - 2.3.1
- Leistungskursfach
Struktur der Prüfung
Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Praktischer Prüfungsteil:
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz
Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwerpunkte des Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion.
Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A: Textaufgabe (Arbeitszeitanteil circa 210 Minuten)
Strich | Sprache | Anzahl |
---|---|---|
– | Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien vorgelegt. | |
– | Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in | |
Englisch: | 750 bis circa 900 Wörter, | |
Französisch, Italienisch, Spanisch: | je 650 bis circa 800 Wörter, | |
Polnisch, Russisch, Tschechisch: | je 600 bis circa 750 Wörter. |
Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung (Arbeitszeitanteil circa 60 Minuten)
In Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch wählt jeder Prüfungsteilnehmer eine der folgenden Aufgaben:
- –
- Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche oder
- –
- sinngemäßes Übertragen oder Zusammenfassen des wesentlichen Gehaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in die Fremdsprache.
Die Länge der fremdsprachigen Textvorlagen beträgt circa 130 bis 160 Wörter, die der deutschsprachigen Textvorlagen maximal 700 Wörter.
In Italienisch, Polnisch, Tschechisch ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Praktischer Prüfungsteil:
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz: erreichbar 20 BE
(siehe Formblätter Anlagen 16 und 17 der
OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung)
Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A: Textaufgabe
Strich | Beschreibung | BE |
---|---|---|
– | Inhalt | |
Textverständnis | erreichbar 10 BE | |
Stellungnahme | erreichbar 10 BE | |
– | Sprachliche Leistung | |
Sprachrichtigkeit | erreichbar 20 BE | |
Ausdrucksvermögen | erreichbar 10 BE | |
Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung | erreichbar 20 BE | |
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala |
- 2.3.2
- Grundkursfach
Struktur der Prüfung
Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A wie Leistungskurs mit folgenden Ausnahmen:
Strich | Sprache | Anzahl |
---|---|---|
– | Arbeitszeitanteil circa 150 Minuten | |
– | Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in | |
Englisch: | 500 bis circa 650 Wörter, | |
Französisch, Italienisch, Spanisch: | je 500 bis circa 600 Wörter, | |
Polnisch, Russisch, Tschechisch: | je 450 bis circa 550 Wörter. |
Prüfungsteil B:
an Gymnasien ohne Profilerprobung:
Übersetzung (Arbeitszeitanteil circa 60 Minuten)
In Englisch und weiteren neuen Fremdsprachen ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.
an Gymnasien mit Profilerprobung:
In Englisch ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.
In Französisch, Russisch und Spanisch wählt jeder Prüfungsteilnehmer eine der folgenden Aufgaben:
- –
- Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche oder
- –
- sinngemäßes Übertragen oder Zusammenfassen des wesentlichen Gehaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in die Fremdsprache.
Die Länge der fremdsprachigen Textvorlagen beträgt circa 130 bis 160 Wörter, die der deutschsprachigen Textvorlagen maximal 700 Wörter.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Strich | Beschreibung | BE |
---|---|---|
Prüfungsteil A: Textaufgabe | ||
– | Inhalt | |
Textverständnis | erreichbar 10 BE | |
Stellungnahme | erreichbar 10 BE | |
– | Sprachliche Leistung | |
Sprachrichtigkeit | erreichbar 20 BE | |
Ausdrucksvermögen | erreichbar 10 BE | |
Prüfungsteil B: Übersetzung/Sprachmittlung | erreichbar 10 BE | |
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala |
- 2.4
- Leistungs- und Grundkursfächer in den Alten Fremdsprachen: Griechisch, Latein
- 2.4.1
- Hinweise für Gymnasien ohne Profilerprobung
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Teil | Strich | Beschreibung |
---|---|---|
Teil A: | Übersetzung
(Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten) Ein anspruchsvollerer Originaltext |
|
– | von circa 185 Wörtern (Griechisch, Leistungskurs) | |
– | von circa 170 Wörtern (Latein, Leistungskurs) | |
beziehungsweise ein Originaltext | ||
– | von circa 140 Wörtern (Griechisch, Grundkurs) | |
– | von circa 130 Wörtern (Latein, Grundkurs) | |
ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen. | ||
Teil B: | Interpretationsaufgabe (Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten)
Ein zweiter Text in der jeweiligen Fremdsprache mit beigefügter Übersetzung ist nach vorgegebenen Arbeitsaufträgen zu interpretieren. |
Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:
- –
- Griechisch: Philosophische Texte
- –
- Latein: Moralphilosophie Ciceros und Senecas
Für den Prüfungsteil B werden folgende Schwerpunkte benannt:
- –
- Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen Tragödie; in Vergleichstexten auch weitere griechische Poesie und Prosa
- –
- Latein: Augusteisches Epos; in Vergleichstexten auch weitere Poesie und Prosa der augusteischen Zeit
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Beschreibung | BE | |
---|---|---|
Leistungskurs | ||
Teil A: Übersetzung | erreichbar 45 BE | |
Teil B: Interpretationsaufgabe | erreichbar 45 BE | |
Anwendung der 90-BE-Skala | ||
Grundkurs | ||
Teil A: Übersetzung | erreichbar 30 BE | |
Teil B: Interpretationsaufgabe | erreichbar 30 BE | |
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung wird den „Hinweisen für den prüfenden Fachlehrer“ beigelegt.
Anwendung der 60-BE-Skala |
- 2.4.2
- Hinweise für Gymnasien mit Profilerprobung (nur Leistungs- und Grundkursfach Latein)
Struktur der Prüfungsarbeit:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Ein anspruchsvoller Originaltext ist zu interpretieren (Prüfungsteil A) und auszugsweise in angemessenes Deutsch zu übersetzen (Prüfungsteil B). Die Aufgabe Interpretieren bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von circa 200 (Leistungskurs)/circa 150 (Grundkurs) Wörtern, die Aufgabe Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang von circa 170 (Leistungskurs)/ circa 130 (Grundkurs) Wörtern.
Den Prüfungsteilnehmern wird eine Einführung zum Text zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt:
Schwerpunkte im Leistungskursfach:
Welterfahrung und -deutung in der Literatur der augusteischen Zeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie oder Prosa
Schwerpunkte im Grundkursfach:
Welterfahrung und -deutung in der Literatur der republikanischen Zeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie und Prosa
Verbindlicher Bewertungsmaßstab:
Strich | Inhalt | BE |
---|---|---|
Leistungskursfach
Prüfungsteil A: Interpretation |
||
– | Textanalyse | erreichbar 20 BE |
– | Darstellung des Texthintergrundes | erreichbar 10 BE |
– | Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes | erreichbar 15 BE |
Prüfungsteil B: Übersetzung | erreichbar 45 BE | |
40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 5 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben. | ||
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala | ||
Grundkursfach
Prüfungsteil A: Interpretation |
||
– | Textanalyse | erreichbar 15 BE |
– | Darstellung des Texthintergrundes | erreichbar 09 BE |
– | Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes | erreichbar 06 BE |
Prüfungsteil B: Übersetzung | erreichbar 30 BE | |
27 BE der 30 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 3 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben. | ||
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala |
- 2.5
- Leistungskursfach Kunsterziehung/Kunst
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben aus, die folgenden Aufgabentypen entsprechen:
- –
- Schriftlich-theoretischer Schwerpunkt mit bildnerisch-praktischem Anteil
(Analyse und Interpretation von Bildwerken oder/und Quellentexten; bildnerisch-analytische Auseinandersetzung) - –
- Bildnerisch-praktischer Schwerpunkt mit theoretischem Anteil
(Bildkünstlerische Auseinandersetzung mit vorgegebenem Gestaltungsanliegen; Kommentieren und Interpretieren des Werkprozesses und des Ergebnisses)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Anwendung der 60-BE-Skala
- 2.6
- Leistungskursfach Musik
Struktur der Prüfung
Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem praktischen Prüfungsteil B zu unterziehen.
Teil A:
Analyse und Interpretation musikalischer Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten; zuzüglich 15 Minuten Zeit für das Einhören und 5 Minuten Zeit für die technische Einrichtung der Wiedergabegeräte)
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Teil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil 30 Minuten)
Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgenden vier Schwerpunkte zu absolvieren:
- (1)
- Vortragen (solistisch beziehungsweise Solopart) von insgesamt zwei bis drei instrumentalen und/oder begleiteten vokalen Stücken unterschiedlicher Genres und aus mindestens zwei verschiedenen Epochen beziehungsweise Stilrichtungen
Ein vokaler Prüfungsteil muss einen A-capella-Beitrag enthalten. - (2)
- Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbekannten Stückes oder einer Melodie prima vista (Vom-Blatt-Spiel/Vom-Blatt-Singen) mit entsprechend geringerem technischen Schwierigkeitsgrad
- (3)
- Darbieten mindestens eines Stückes im Ensemblemusizieren, zum Beispiel in kammermusikalischen Besetzungen, im mehrstimmigen Chorsatz oder im Korrepetieren
- (4)
- Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer vorgetragenem Stück aus dem Schwerpunkt (1)
Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegt.
Das Programm für die Schwerpunkte (1) und (3) ist unter Verantwortung des Prüfungsteilnehmers durch diesen in Absprache mit dem Kurslehrer rechtzeitig vor Prüfungsbeginn verbindlich festzulegen. Für den prüfenden Fachlehrer sind die Noten der dargebotenen Instrumental- beziehungsweise Gesangsstücke bereitzustellen.
Folgende Instrumente sind zugelassen:
Tasteninstrumente
- –
- Klavier, Cembalo
- –
- Kirchenorgel
- –
- Akkordeon
Saiteninstrumente
- –
- Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
- –
- akustische Gitarre, E-Gitarre, Mandoline, E-Bass
- –
- Harfe
Holzblasinstrumente
- –
- Querflöte, Blockflöte (Sopranino, Sopran, Alt, Tenor)
- –
- Oboe, Klarinette, Fagott
- –
- Saxophon (Sopran, Alt, Tenor)
Blechblasinstrumente
- –
- Horn, Flügelhorn (Alt, Tenor, Bariton)
- –
- Trompete, Posaune, Tuba
Schlagzeug
- –
- Kleine Trommel, Pauken, Drumset
- –
- Stabspiele (verbindlich)
Weitere, hier nicht genannte Instrumente bedürfen rechtzeitig einer Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur. Eine Genehmigung wird zum Beispiel dann ausgesprochen, wenn die Vergleichbarkeit mit den anderen Instrumenten gewährleistet ist, das heißt, wenn ein im Schwierigkeitsgrad und im Niveau entsprechendes Vortragsprogramm absehbar ist. Die Genehmigung kann an Auflagen gebunden sein.
Den Prüfungsteilnehmern ist ausreichend Zeit zum Einspielen und zum Einsingen zu gewähren.
Für die materielle und personelle Absicherung (zum Beispiel erforderliche Klavierbegleitung, Verfügbarkeit der Instrumente) ist der Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich. Mitschüler und weitere Personen sind im Prüfungsraum nur zugelassen, wenn sie musikalische Aufgaben (zum Beispiel Begleitung am Klavier) wahrnehmen.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:
- 1.
- Erschließen zeitgenössischer Musik
- 2.
- Musik der nationalen Schulen im 19. Jahrhundert
- 3.
- Geistliche Vokalmusik im Spannungsfeld der Reformation
Teil A: Anwendung der 60-BE-Skala
Teil B:
Bewertungskriterien sind:
- –
- Schwierigkeitsgrad,
- –
- korrekte Wiedergabe des Notentextes,
- –
- technische Sauberkeit,
- –
- künstlerisches Gestaltungsvermögen/Interpretation.
Die vier Schwerpunkte sind mit jeweils gleicher Wichtung in die Bewertung einzubeziehen.
Im Prüfungsteil B wird für die komplexe Prüfungsleistung eine ganze Punktzahl erteilt (siehe Formblätter Anlage 15 der
OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung).
Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Musik wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.
- 3
- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
- 3.1
- Leistungs- und Grundkursfach Geschichte
- 3.1.1
- Hinweise für Gymnasien ohne Profilerprobung
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:
- –
- die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland von 1806 bis 1890
- –
- deutsche Außenpolitik im internationalen Mächtesystem und deutsch-deutsche Beziehungen im internationalen Rahmen (1871 bis 1990)
- –
- die Entwicklung von Innen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Deutschland von 1918 bis Mitte der 1970er Jahre
Schwerpunkte im Grundkursfach sind:
- –
- die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland zwischen Wiener Kongress und Ende der Ära Bismarck unter Einbeziehung der Außenpolitik Bismarcks
- –
- von der Demokratie zur Diktatur – innenpolitische Entwicklung in Deutschland von 1918 bis 1945
- –
- die deutsche Außenpolitik und die deutsch-deutschen Beziehungen im internationalen Rahmen (1933 bis 1990) unter Einbeziehung des Versailler Vertrages
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Anwendung der 60-BE-Skala
- 3.1.2
- Hinweise für Gymnasien mit Profilerprobung
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Anwendung der 60-BE-Skala
- 4
- Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
- 4.1
- Leistungs- und Grundkursfach Mathematik
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:
- –
- im Teil A eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Analysis
- –
- im Teil B eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Geometrie/Algebra
- –
- im Teil C eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Stochastik
- –
- im Teil D eine von zwei Wahlaufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
Die Wahlaufgaben berücksichtigen insbesondere Aspekte wie:
- –
- die Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete
- –
- die Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisnahe Sachverhalte
- –
- die selbstständige Auswahl und flexible Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im
- –
- mathematischen Modellieren,
- –
- algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie
- –
- Interpretieren und Beurteilen von Lösungen
in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.
Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 3 aus dem Kurshalbjahr 12/II („Elemente der beurteilenden Statistik“ im Leistungskurs sowie „Elemente der beschreibenden und beurteilenden Statistik“ im Grundkurs) enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.
Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:
- –
- Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
- –
- Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002).
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Prfungsteil | Bewertung |
---|---|
Prüfungsteil A | erreichbar 25 BE |
Prüfungsteil B | erreichbar 15 BE |
Prüfungsteil C | erreichbar 10 BE |
Prüfungsteil D | erreichbar 10 BE |
Anwendung der 60-BE-Skala |
- 4.2
- Leistungs- und Grundkursfach Biologie
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:
- –
- im Teil A eine Pflichtaufgabe ohne eigene praktische Tätigkeit
- –
- im Teil B eine von zwei Wahlaufgaben ohne eigene praktische Tätigkeit
- –
- im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener praktischer Tätigkeit
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Die Aufgaben stellen vernetzte Anforderungen aus den in den EPA Biologie beschriebenen Themenbereichen A, B und C.
Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 4 aus Jahrgangsstufe 12 „Entwicklungsbiologie“ enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Prfungsteil | Bewertung |
---|---|
Prüfungsteil A | erreichbar 25 BE |
Prüfungsteil B | erreichbar 20 BE |
Prüfungsteil C | erreichbar 15 BE |
Anwendung der 60-BE-Skala |
- 4.3
- Leistungs- und Grundkursfach Chemie
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:
- –
- im Teil A eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 11 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
- –
- im Teil B eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 12 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
- –
- im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener experimenteller Tätigkeit zu Anforderungen aus den Jahrgangsstufen 11 und 12
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 3 aus Jahrgangsstufe 12 („Freies Thema“ im Leistungskursfach und „Chemie des Wassers und der Atmosphäre“ im Grundkursfach) enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.
Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:
- –
- Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
- –
- Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.3.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Prfungsteil | Bewertung |
---|---|
Prüfungsteil A | erreichbar 25 BE |
Prüfungsteil B | erreichbar 20 BE |
Prüfungsteil C | erreichbar 15 BE |
Anwendung der 60-BE-Skala |
- 4.4
- Leistungs- und Grundkursfach Physik
Struktur der Prüfungsarbeit
wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Die in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesenen Lernbereiche beziehungsweise Lernbereichsteile „Spezielle Relativitätstheorie“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Leistungskursfach und „Kinetisch-statistische Betrachtung“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Grundkursfach enthalten keinen potenziellen Prüfungsstoff.
Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:
- –
- Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
- –
- Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.2.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie
- 5
- Prüfungsfächer ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld
- 5.1
- Leistungskursfach Sport
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem sportpraktischen Prüfungsteil B zu unterziehen.
Teil | Inhalt |
---|---|
Teil A: | Sporttheorie
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus. |
Teil B: | sportpraktischer Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die die jeweilige Schule nach Abstimmung mit dem zuständigen Regionalschulamt festlegt. Der sportpraktische Prüfungsteil erstreckt sich für jeden Prüfungsteilnehmer auf zwei Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart), die im Rahmen des belegten Kurses im Kernbereich absolviert wurden. |
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Im Prüfungsteil A sind die nachfolgend genannten Themenbereichsanforderungen potenzieller Prüfungsstoff.
sportmotorische Grundlagen
- –
- personale Leistungsvoraussetzungen
- –
- motorische Ontogenese
trainingsmethodische Grundlagen
- –
- Prozesse und Funktionen der Leistungsentwicklung und des Lernprozesses
- –
- Grundlagen der Trainingsmethodik
- –
- Methodik der Ausbildung motorischer Fähigkeiten
- –
- Methodik der Ausbildung sporttechnischer Fertigkeiten
- –
- Wettkämpfe und Wettkampfvorbereitung
psychosoziale Grundlagen
- –
- soziale Aspekte des Sports
- –
- Tätigkeit – Handlung – Leistung als Kategorien des Sports und der Sportwissenschaft
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Teil A
Anwendung der 60-BE-Skala im Teil A
Teil B
Für den Prüfungsteil wird eine ganze Punktzahl erteilt. Diese wird gemäß den „Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ vom 1. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Sport wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.
- 5.2
- Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion
(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:
- –
- biblische Aussagen zum Menschen in Auseinandersetzung mit modernen anthropologischen Positionen
- –
- Gottesbilder als Herausforderungen des Glaubens
- –
- kirchliche Positionen zu gesellschaftlichen Herausforderungen seit der Reformation
- –
- biblische Orientierungen christlicher Ethik und philosophische Ansätze zur Begründung sittlichen Handelns
Schwerpunkte im Grundkursfach sind:
- –
- Gott in biblischer Rede und die Gottesfrage heute
- –
- Jesus Christus in historischer Forschung und theologischer Deutung
- –
- Christ sein im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft
- –
- christliche Anthropologie und die Frage nach der Autonomie des Menschen
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Anwendung der 60-BE-Skala
- 5.3
- Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion
(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
Struktur der Prüfungsarbeit
wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt
Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:
- –
- sittliche Botschaft der Bibel und Herausforderungen an Kirche im 21. Jahrhundert
- –
- die Frage nach dem historischen Jesus
- –
- historische und theologische Interpretationsmodelle der Christologie und Wirkungsgeschichte
- –
- das Gottesverständnis der Bibel und der Gottesglaube vor dem Forum der Vernunft
- –
- das Spannungsfeld zwischen Glauben und Wissen
- –
- Freiheit und Verantwortung und ihre Bedeutung für ein sinnerfülltes Leben und Handeln
Schwerpunkte im Grundkursfach sind:
- –
- die Arbeit – ein zentrales Thema der katholischen Soziallehre
- –
- biblische Grundlagen sozialen Handelns und ihre Konkretisierung im Bezug auf Eigentum und Einkommen
- –
- die Botschaft Jesu und die Begründung von Kirche
- –
- der Gottesglaube im Spannungsfeld von Glauben und Wissen
- –
- Grundzüge des biblischen Menschenbildes im Vergleich zu säkularen Sinnentwürfen
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Anwendung der 60-BE-Skala
- 6
- Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen (Graecum) beziehungsweise Hebräischkenntnissen (Hebraicum)
Struktur der Prüfung
Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem mündlichen Prüfungsteil B zu unterziehen. Prüfungsteilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden.
Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Fachprüfungskommission gewählten Originaltext im Umfang von
circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum)
circa 60 griechischen Wörtern (Graecum)
circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum)
zu bearbeiten.
Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung in den Kontext und maximal zwei knappe Übersetzungshilfen.
Hinweise zum Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A
Latinum:
Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von circa 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einem philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 1800 lateinischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Graecum:
Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 2000 griechischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Hebraicum:
Ein mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentes im Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 400 hebräischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie, Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner altorientalischen Umwelt vorausgesetzt.
Hinweise zum Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Die Übersetzung von Teilen des Textes kann dabei dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil A
Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für die Hand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden nur ganze Punkte erteilt.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil B
Die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung ist nach der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze Punkte zulässig.
Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung
Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird zu gleichen Teilen aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistungen gebildet. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt mindestens 5 Punkte ist. Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.
Dresden, den 5. April 2007
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin