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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2009 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2009 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vom 5. April 2007 (MBl. SMK S. 103, 154), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Hinweise
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2009 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vom 5. April 2007

Az.: 35-6615.30/828/1

[Berichtigt 9. Mai 2006 (MBl. SMK S. 154)]

1
Allgemeine Festlegungen
1.1
Grundlagen

Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfungen an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage nachstehender Dokumente des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) beziehungsweise der Kultusministerkonferenz (KMK):

Verordnung des SMK über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336), geändert durch Verordnung vom 16. Februar (SächsGVBl. S. 16), in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung des SMK über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) vom 15. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 351), in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung des SMK über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (AGyKoVO) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 343), in der jeweils geltenden Fassung
Verwaltungsvorschrift des SMK zur Durchführung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (OAVO-VwV) vom 29. Oktober 2003 (MBl.SMK S. 271), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2006 (MBl.SMK S. 424), in der jeweils geltenden Fassung
Lehrpläne für das allgemein bildende Gymnasium in der jeweils geltenden Fassung
Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der KMK vom 1. Dezember 1989 in der jeweils geltenden Fassung
Bekanntmachung des SMK „Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen“ vom 31. Juli 1997 in der jeweils geltenden Fassung
Durchführungsbestimmungen des SMK für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom 1. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung
Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss der KMK vom 22. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung
1.2
Prüfungsinhalte und Anforderungen

Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten potenzielle Prüfungsinhalte. Mit Ausnahme der Fächer Latein und Geschichte beschränken sich die Prüfungsinhalte auf Lernziele und Lerninhalte, die sowohl in den Lehrplänen von 1992 in der jeweils geltenden Fassung als auch in den Lehrplänen von 2004 enthalten sind.

Hinsichtlich der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Wichtigkeit zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird. Die Unterschiede in den Anforderungen von Grund- und Leistungskurs werden bei den betreffenden Prüfungsfächern auf der Grundlage der jeweiligen EPA realisiert.

1.3
Arbeitszeiten

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

Arbeitszeiten
Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach
Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach
Deutsch
Sorbisch
Mathematik
300 Minuten 240 Minuten
Englisch
Französisch
Italienisch
Polnisch
Russisch
Spanisch
Tschechisch
circa 20 Minuten am Tag
des praktischen Prüfungsteils zur
mündlichen Sprachkompetenz im Rahmen
einer Partnerprüfung;
270 Minuten am Tag der schriftlichen Prüfung
210 Minuten
Griechisch
Latein
Geschichte
Biologie
Chemie
Physik
Evangelische Religion
Katholische Religion
270 Minuten 210 Minuten
Kunsterziehung/Kunst 300 Minuten
Musik 270 Minuten
zuzüglich 30 Minuten für
den praktischen Prüfungsteil
Sport, Teil A
(Sporttheorie)
240 Minuten

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

Arbeitszeiten 2
Fach Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil
Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil
Latinum
Graecum
Hebraicum
180 Minuten 20 Minuten
1.4
Zugelassene Hilfsmittel

In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

1.
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen Prüfungsfächern
2.
Wörterbuch (Sorbisch-Deutsch/Deutsch-Sorbisch) im Fach Sorbisch
3.
Ein- und zweisprachige nichtelektronische Wörterbücher (Fremdsprache-Deutsch/Deutsch-Fremdsprache) in den Prüfungsteilen A und B in den neuen Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch (In den praktischen Prüfungsteilen sind diese Wörterbücher nicht zugelassen.)
4.
Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch,
15. Auflage, oder
 
Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch im Fach Griechisch
 
Die Verwendung eines Wörterbuchs Griechisch-Deutsch ist nur im Prüfungsteil A gestattet. Wenn die Prüfungsteilnehmer den Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang „Alphabetisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger Verbformen“ des Benseler in geeigneter Form zugänglich zu machen.
5.
Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder 2001 oder
 
Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung 1986, oder Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein-Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder
 
Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung 1994 im Fach Latein
 
Die Verwendung eines Wörterbuchs Latein-Deutsch ist an Gymnasien ohne Profilerprobung nur im Prüfungsteil A, an Gymnasien mit Profilerprobung in den Prüfungsteilen A und B gestattet.
6.
grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne Computer-Algebra-System (CAS) an Gymnasien ohne Profilerprobung sowie mit oder ohne CAS an Gymnasien mit Profilerprobung in den Fächern Chemie, Mathematik und Physik
7.
Tabellen- und Formelsammlung in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
8.
Zeichengeräte in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
9.
Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildung des gesamten Pflanzen-Habitus im Fach Biologie
10.
Bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte im Fach Kunsterziehung, welche durch das SMK in einem gesonderten Schreiben festgelegt werden
11.
Bibel in den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion

In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission auf der Grundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers.

In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

1.
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen Prüfungsteilen
2.
nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch (wie im Fach Latein) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinum
3.
nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch (wie im Fach Griechisch) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Graecum
4.
im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicum ein einzelnes der im Folgenden genannten zweisprachigen Wörterbücher:
 
Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, 17. Auflage;
 
Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches und aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studien Edition (2 Bände). Neu bearbeitet von Walter Baumgartner, Johann Jacob Stamm und Benedikt Hartmann, Leiden 2004
1.5
Bewertungsskalen

Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen in Abhängigkeit des Faches und der Kursart Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise 90 BE zur Anwendung.

60-BE-Skala:

60-BE-Skala
BE Punkte Note
BE Punkte Note
60-58
57-55
54-52
15
14
13
  1+
1
 1-
51-49
48-46
45-43
12
11
10
  2+
2
 2-
42-40
39-37
36-34
09
08
07
  3+
3
 3-
33-31
30-28
27-25
06
05
04
  4+
4
 4-
24-21
20-17
16-13
03
02
01
  5+
5
 5-
12-00 00 6

90-BE-Skala:

90-BE-Skala
BE Punkte Note
BE Punkte Note
90-86
85-82
81-77
15
14
13
  1+
1
 1-
76-73
72-68
67-64
12
11
10
  2+
2
 2-
63-59
58-55
54-50
09
08
07
  3+
3
 3-
49-46
45-41
40-37
06
05
04
  4+
4
 4-
36-31
30-25
24-19
03
02
01
  5+
5
 5-
18-00 00 6
2
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
2.1
Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Die Aufgabenarten können sein:

Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation,
Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse,
Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung,
Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung,
Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung,
Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation,
Gestaltendes Erschließen pragmatischer Texte ohne die Variante „Adressatenbezogenes Schreiben auf der Basis untersuchenden Erschließens pragmatischer Texte“.

Textgrundlage können sein:

kürzere, in sich geschlossene Texte,
Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind,
zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Zum potenziellen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften und Teile des literarischen Werkes:

an Gymnasien ohne Profilerprobung:
Leistungskurs

Gym LK
Schriftsteller Werk
Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone
R. Hochhuth: Die Berliner Antigone
J. W. v. Goethe: Faust I
Faust II in Auszügen
H. v. Kleist: Michael Kohlhaas
G. Büchner: Woyzeck
R. M. Rilke: Aus dem lyrischen Werk
F. Kafka: Die Verwandlung
H. Hesse: Der Steppenwolf
S. Zweig: Schachnovelle
F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame
G. Grass: Im Krebsgang

Grundkurs

Gym GKK
Schriftsteller Werk
J. W. v. Goethe: Faust I
H. v. Kleist: Michael Kohlhaas
H. Heine: Aus dem lyrischen Werk
G. Hauptmann: Bahnwärter Thiel
F. Kafka: Kurzprosa
S. Zweig: Schachnovelle
B. Brecht: Leben des Galilei
F. Dürrenmatt: Die Physiker
S. Kirsch: Aus dem lyrischen Werk
G. Grass: Im Krebsgang

an Gymnasien mit Profilerprobung:
Leistungskurs

Gym P LK
Schriftsteller Werk
F. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame
G. Grass: Im Krebsgang
H. Hesse: Der Steppenwolf
F. Kafka: Die Verwandlung
J. Becker: Jakob der Lügner
F. Schiller: Maria Stuart
W. Shakespeare: Hamlet
Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone
J. Anouilh: Antigone
R. M. Rilke: Leben und lyrisches Werk

Grundkurs

Gym P GK
Schriftsteller Werk
F. Dürrenmatt: Die Physiker
G. Grass: Im Krebsgang
T. Mann: Tonio Kröger
J. Becker: Jakob der Lügner
G. E. Lessing: Emilia Galotti
Der Antigone-Stoff: Sophokles: Antigone
R. Hochhuth: Die Berliner Antigone
J. W. v. Goethe: Naturlyrik

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilnoten, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.

2.2
Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Mögliche Aufgabenarten:

wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

Textgrundlage können sein:

kürzere, in sich geschlossene Texte,
Textausschnitte aus Werken,
zwei kurze Texte oder Textausschnitte im Vergleich.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

2.3
Leistungs- und Grundkursfächer
in den Neuen Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch
2.3.1
Leistungskursfach

Struktur der Prüfung

Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Praktischer Prüfungsteil:
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz
Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwerpunkte des Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion.

Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A: Textaufgabe (Arbeitszeitanteil circa 210 Minuten)

Textaufgabe
Strich Sprache Anzahl
Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien vorgelegt.
Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in
  Englisch: 750 bis circa 900 Wörter,
  Französisch, Italienisch, Spanisch: je 650 bis circa 800 Wörter,
  Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 600 bis circa 750 Wörter.

Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung (Arbeitszeitanteil circa 60 Minuten)
In Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch wählt jeder Prüfungsteilnehmer eine der folgenden Aufgaben:

Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche oder
sinngemäßes Übertragen oder Zusammenfassen des wesentlichen Gehaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in die Fremdsprache.

Die Länge der fremdsprachigen Textvorlagen beträgt circa 130 bis 160 Wörter, die der deutschsprachigen Textvorlagen maximal 700 Wörter.

In Italienisch, Polnisch, Tschechisch ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Praktischer Prüfungsteil:
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz: erreichbar 20 BE
(siehe Formblätter Anlagen 16 und 17 der OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung)

Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A: Textaufgabe

Textaufgabe
Strich Beschreibung BE
Inhalt
  Textverständnis erreichbar 10 BE
  Stellungnahme erreichbar 10 BE
Sprachliche Leistung
  Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE
  Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE
Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprachmittlung erreichbar 20 BE
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala
2.3.2
Grundkursfach

Struktur der Prüfung

Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A wie Leistungskurs mit folgenden Ausnahmen:

Textaufgabe
Strich Sprache Anzahl
Arbeitszeitanteil circa 150 Minuten
Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in
  Englisch: 500 bis circa 650 Wörter,
  Französisch, Italienisch, Spanisch: je 500 bis circa 600 Wörter,
  Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 450 bis circa 550 Wörter.

Prüfungsteil B:
an Gymnasien ohne Profilerprobung:
Übersetzung (Arbeitszeitanteil circa 60 Minuten)
In Englisch und weiteren neuen Fremdsprachen ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.

an Gymnasien mit Profilerprobung:
In Englisch ist ein fremdsprachiger Text von circa 130 bis 160 Wörtern ins Deutsche zu übersetzen.
In Französisch, Russisch und Spanisch wählt jeder Prüfungsteilnehmer eine der folgenden Aufgaben:

Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche oder
sinngemäßes Übertragen oder Zusammenfassen des wesentlichen Gehaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in die Fremdsprache.

Die Länge der fremdsprachigen Textvorlagen beträgt circa 130 bis 160 Wörter, die der deutschsprachigen Textvorlagen maximal 700 Wörter.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Textaufgabe
Strich Beschreibung BE
Prüfungsteil A: Textaufgabe
Inhalt
  Textverständnis erreichbar 10 BE
  Stellungnahme erreichbar 10 BE
Sprachliche Leistung
  Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE
  Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE
Prüfungsteil B: Übersetzung/Sprachmittlung erreichbar 10 BE
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala
2.4
Leistungs- und Grundkursfächer in den Alten Fremdsprachen: Griechisch, Latein
2.4.1
Hinweise für Gymnasien ohne Profilerprobung

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Prüfungsarbeit
Teil Strich Beschreibung
Teil A: Übersetzung
(Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten)
Ein anspruchsvollerer Originaltext
  von circa 185 Wörtern (Griechisch, Leistungskurs)
  von circa 170 Wörtern (Latein, Leistungskurs)
  beziehungsweise ein Originaltext
  von circa 140 Wörtern (Griechisch, Grundkurs)
  von circa 130 Wörtern (Latein, Grundkurs)
  ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Teil B: Interpretationsaufgabe (Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten)
Ein zweiter Text in der jeweiligen Fremdsprache mit beigefügter Übersetzung ist nach vorgegebenen Arbeitsaufträgen zu interpretieren.
Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:

Griechisch: Philosophische Texte
Latein: Moralphilosophie Ciceros und Senecas

Für den Prüfungsteil B werden folgende Schwerpunkte benannt:

Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen Tragödie; in Vergleichstexten auch weitere griechische Poesie und Prosa
Latein: Augusteisches Epos; in Vergleichstexten auch weitere Poesie und Prosa der augusteischen Zeit

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Beschreibung BE
Leistungskurs
Teil A: Übersetzung erreichbar 45 BE
Teil B: Interpretationsaufgabe erreichbar 45 BE
Anwendung der 90-BE-Skala
Grundkurs
Teil A: Übersetzung erreichbar 30 BE
Teil B: Interpretationsaufgabe erreichbar 30 BE
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung wird den „Hinweisen für den prüfenden Fachlehrer“ beigelegt.
Anwendung der 60-BE-Skala
2.4.2
Hinweise für Gymnasien mit Profilerprobung (nur Leistungs- und Grundkursfach Latein)

Struktur der Prüfungsarbeit:

Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Ein anspruchsvoller Originaltext ist zu interpretieren (Prüfungsteil A) und auszugsweise in angemessenes Deutsch zu übersetzen (Prüfungsteil B). Die Aufgabe Interpretieren bezieht sich auf den gesamten Text im Umfang von circa 200 (Leistungskurs)/circa 150 (Grundkurs) Wörtern, die Aufgabe Übersetzen auf einen festgelegten Textteil im Umfang von circa 170 (Leistungskurs)/ circa 130 (Grundkurs) Wörtern.
Den Prüfungsteilnehmern wird eine Einführung zum Text zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt:

Schwerpunkte im Leistungskursfach:
Welterfahrung und -deutung in der Literatur der augusteischen Zeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie oder Prosa

Schwerpunkte im Grundkursfach:
Welterfahrung und -deutung in der Literatur der republikanischen Zeit; als Vergleichstext auch weitere lateinische Poesie und Prosa

Verbindlicher Bewertungsmaßstab:

Bewertungsmaßstab
Strich Inhalt BE
Leistungskursfach

Prüfungsteil A: Interpretation

Textanalyse erreichbar 20 BE
Darstellung des Texthintergrundes erreichbar 10 BE
Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BE
Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE
  40 BE der 45 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 5 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben.
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala
Grundkursfach
Prüfungsteil A: Interpretation
Textanalyse erreichbar 15 BE
Darstellung des Texthintergrundes erreichbar 09 BE
Einbeziehung eines beigegebenen zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 06 BE
Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 30 BE
  27 BE der 30 BE werden nach einer Fehler-BE-Tabelle erteilt. 3 BE sind für die Umsetzung des Prinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielsprache auf der Wirkungsebene zu vergeben.
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala
2.5
Leistungskursfach Kunsterziehung/Kunst

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben aus, die folgenden Aufgabentypen entsprechen:

Schriftlich-theoretischer Schwerpunkt mit bildnerisch-praktischem Anteil
(Analyse und Interpretation von Bildwerken oder/und Quellentexten; bildnerisch-analytische Auseinandersetzung)
Bildnerisch-praktischer Schwerpunkt mit theoretischem Anteil
(Bildkünstlerische Auseinandersetzung mit vorgegebenem Gestaltungsanliegen; Kommentieren und Interpretieren des Werkprozesses und des Ergebnisses)

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

2.6
Leistungskursfach Musik

Struktur der Prüfung

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem praktischen Prüfungsteil B zu unterziehen.

Teil A:
Analyse und Interpretation musikalischer Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten; zuzüglich 15 Minuten Zeit für das Einhören und 5 Minuten Zeit für die technische Einrichtung der Wiedergabegeräte)

Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Teil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil 30 Minuten)
Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgenden vier Schwerpunkte zu absolvieren:

(1)
Vortragen (solistisch beziehungsweise Solopart) von insgesamt zwei bis drei instrumentalen und/oder begleiteten vokalen Stücken unterschiedlicher Genres und aus mindestens zwei verschiedenen Epochen beziehungsweise Stilrichtungen
Ein vokaler Prüfungsteil muss einen A-capella-Beitrag enthalten.
(2)
Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbekannten Stückes oder einer Melodie prima vista (Vom-Blatt-Spiel/Vom-Blatt-Singen) mit entsprechend geringerem technischen Schwierigkeitsgrad
(3)
Darbieten mindestens eines Stückes im Ensemblemusizieren, zum Beispiel in kammermusikalischen Besetzungen, im mehrstimmigen Chorsatz oder im Korrepetieren
(4)
Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer vorgetragenem Stück aus dem Schwerpunkt (1)

Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schriftlichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschuss festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegt.
Das Programm für die Schwerpunkte (1) und (3) ist unter Verantwortung des Prüfungsteilnehmers durch diesen in Absprache mit dem Kurslehrer rechtzeitig vor Prüfungsbeginn verbindlich festzulegen. Für den prüfenden Fachlehrer sind die Noten der dargebotenen Instrumental- beziehungsweise Gesangsstücke bereitzustellen.

Folgende Instrumente sind zugelassen:

Tasteninstrumente

Klavier, Cembalo
Kirchenorgel
Akkordeon

Saiteninstrumente

Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
akustische Gitarre, E-Gitarre, Mandoline, E-Bass
Harfe

Holzblasinstrumente

Querflöte, Blockflöte (Sopranino, Sopran, Alt, Tenor)
Oboe, Klarinette, Fagott
Saxophon (Sopran, Alt, Tenor)

Blechblasinstrumente

Horn, Flügelhorn (Alt, Tenor, Bariton)
Trompete, Posaune, Tuba

Schlagzeug

Kleine Trommel, Pauken, Drumset
Stabspiele (verbindlich)

Weitere, hier nicht genannte Instrumente bedürfen rechtzeitig einer Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur. Eine Genehmigung wird zum Beispiel dann ausgesprochen, wenn die Vergleichbarkeit mit den anderen Instrumenten gewährleistet ist, das heißt, wenn ein im Schwierigkeitsgrad und im Niveau entsprechendes Vortragsprogramm absehbar ist. Die Genehmigung kann an Auflagen gebunden sein.
Den Prüfungsteilnehmern ist ausreichend Zeit zum Einspielen und zum Einsingen zu gewähren.
Für die materielle und personelle Absicherung (zum Beispiel erforderliche Klavierbegleitung, Verfügbarkeit der Instrumente) ist der Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich. Mitschüler und weitere Personen sind im Prüfungsraum nur zugelassen, wenn sie musikalische Aufgaben (zum Beispiel Begleitung am Klavier) wahrnehmen.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:

1.
Erschließen zeitgenössischer Musik
2.
Musik der nationalen Schulen im 19. Jahrhundert
3.
Geistliche Vokalmusik im Spannungsfeld der Reformation
Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Teil A: Anwendung der 60-BE-Skala

Teil B:
Bewertungskriterien sind:

Schwierigkeitsgrad,
korrekte Wiedergabe des Notentextes,
technische Sauberkeit,
künstlerisches Gestaltungsvermögen/Interpretation.

Die vier Schwerpunkte sind mit jeweils gleicher Wichtung in die Bewertung einzubeziehen.
Im Prüfungsteil B wird für die komplexe Prüfungsleistung eine ganze Punktzahl erteilt (siehe Formblätter Anlage 15 der OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung).
Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Musik wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.

3
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
3.1
Leistungs- und Grundkursfach Geschichte
3.1.1
Hinweise für Gymnasien ohne Profilerprobung

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland von 1806 bis 1890
deutsche Außenpolitik im internationalen Mächtesystem und deutsch-deutsche Beziehungen im internationalen Rahmen (1871 bis 1990)
die Entwicklung von Innen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Deutschland von 1918 bis Mitte der 1970er Jahre

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland zwischen Wiener Kongress und Ende der Ära Bismarck unter Einbeziehung der Außenpolitik Bismarcks
von der Demokratie zur Diktatur – innenpolitische Entwicklung in Deutschland von 1918 bis 1945
die deutsche Außenpolitik und die deutsch-deutschen Beziehungen im internationalen Rahmen (1933 bis 1990) unter Einbeziehung des Versailler Vertrages

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

3.1.2
Hinweise für Gymnasien mit Profilerprobung

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

4
Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
4.1
Leistungs- und Grundkursfach Mathematik

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

im Teil A eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Analysis
im Teil B eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Geometrie/Algebra
im Teil C eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Stochastik
im Teil D eine von zwei Wahlaufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Die Wahlaufgaben berücksichtigen insbesondere Aspekte wie:

die Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete
die Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisnahe Sachverhalte
die selbstständige Auswahl und flexible Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im

mathematischen Modellieren,
algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie
Interpretieren und Beurteilen von Lösungen

in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.

Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 3 aus dem Kurshalbjahr 12/II („Elemente der beurteilenden Statistik“ im Leistungskurs sowie „Elemente der beschreibenden und beurteilenden Statistik“ im Grundkurs) enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.

Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:

Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:

„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002).

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prfungsteil Bewertung
Prüfungsteil A erreichbar 25 BE
Prüfungsteil B erreichbar 15 BE
Prüfungsteil C erreichbar 10 BE
Prüfungsteil D erreichbar 10 BE
Anwendung der 60-BE-Skala
4.2
Leistungs- und Grundkursfach Biologie

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

im Teil A eine Pflichtaufgabe ohne eigene praktische Tätigkeit
im Teil B eine von zwei Wahlaufgaben ohne eigene praktische Tätigkeit
im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener praktischer Tätigkeit

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Die Aufgaben stellen vernetzte Anforderungen aus den in den EPA Biologie beschriebenen Themenbereichen A, B und C.

Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 4 aus Jahrgangsstufe 12 „Entwicklungsbiologie“ enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prfungsteil Bewertung
Prüfungsteil A erreichbar 25 BE
Prüfungsteil B erreichbar 20 BE
Prüfungsteil C erreichbar 15 BE
Anwendung der 60-BE-Skala
4.3
Leistungs- und Grundkursfach Chemie

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

im Teil A eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 11 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
im Teil B eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 12 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener experimenteller Tätigkeit zu Anforderungen aus den Jahrgangsstufen 11 und 12

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Der in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesene Lernbereich 3 aus Jahrgangsstufe 12 („Freies Thema“ im Leistungskursfach und „Chemie des Wassers und der Atmosphäre“ im Grundkursfach) enthält keinen potenziellen Prüfungsstoff.

Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:

Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.3.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prfungsteil Bewertung
Prüfungsteil A erreichbar 25 BE
Prüfungsteil B erreichbar 20 BE
Prüfungsteil C erreichbar 15 BE
Anwendung der 60-BE-Skala
4.4
Leistungs- und Grundkursfach Physik

Struktur der Prüfungsarbeit

wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Die in den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe von 1992 ausgewiesenen Lernbereiche beziehungsweise Lernbereichsteile „Spezielle Relativitätstheorie“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Leistungskursfach und „Kinetisch-statistische Betrachtung“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Grundkursfach enthalten keinen potenziellen Prüfungsstoff.

Für einzelne Aufgaben können zwei Varianten vorgegeben werden:

Variante I für Schüler, die einen GTR ohne CAS benutzen,
Variante II für Schüler an Gymnasien mit Profilerprobung, die einen GTR mit CAS beziehungsweise ein CAS auf der Grundlage einer anderen Plattform benutzen.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.2.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie

5
Prüfungsfächer ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld
5.1
Leistungskursfach Sport

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem sportpraktischen Prüfungsteil B zu unterziehen.

Struktur der Prüfungsarbeit
Teil Inhalt
Teil A: Sporttheorie
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Teil B: sportpraktischer Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die die jeweilige Schule nach Abstimmung mit dem zuständigen Regionalschulamt festlegt. Der sportpraktische Prüfungsteil erstreckt sich für jeden Prüfungsteilnehmer auf zwei Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart), die im Rahmen des belegten Kurses im Kernbereich absolviert wurden.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Im Prüfungsteil A sind die nachfolgend genannten Themenbereichsanforderungen potenzieller Prüfungsstoff.

sportmotorische Grundlagen

personale Leistungsvoraussetzungen
motorische Ontogenese

trainingsmethodische Grundlagen

Prozesse und Funktionen der Leistungsentwicklung und des Lernprozesses
Grundlagen der Trainingsmethodik
Methodik der Ausbildung motorischer Fähigkeiten
Methodik der Ausbildung sporttechnischer Fertigkeiten
Wettkämpfe und Wettkampfvorbereitung

psychosoziale Grundlagen

soziale Aspekte des Sports
Tätigkeit – Handlung – Leistung als Kategorien des Sports und der Sportwissenschaft

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Teil A
Anwendung der 60-BE-Skala im Teil A

Teil B
Für den Prüfungsteil wird eine ganze Punktzahl erteilt. Diese wird gemäß den „Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ vom 1. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.
Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Sport wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.

5.2
Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion

(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

biblische Aussagen zum Menschen in Auseinandersetzung mit modernen anthropologischen Positionen
Gottesbilder als Herausforderungen des Glaubens
kirchliche Positionen zu gesellschaftlichen Herausforderungen seit der Reformation
biblische Orientierungen christlicher Ethik und philosophische Ansätze zur Begründung sittlichen Handelns

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

Gott in biblischer Rede und die Gottesfrage heute
Jesus Christus in historischer Forschung und theologischer Deutung
Christ sein im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft
christliche Anthropologie und die Frage nach der Autonomie des Menschen

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

5.3
Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion

(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

Struktur der Prüfungsarbeit

wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

sittliche Botschaft der Bibel und Herausforderungen an Kirche im 21. Jahrhundert
die Frage nach dem historischen Jesus
historische und theologische Interpretationsmodelle der Christologie und Wirkungsgeschichte
das Gottesverständnis der Bibel und der Gottesglaube vor dem Forum der Vernunft
das Spannungsfeld zwischen Glauben und Wissen
Freiheit und Verantwortung und ihre Bedeutung für ein sinnerfülltes Leben und Handeln

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

die Arbeit – ein zentrales Thema der katholischen Soziallehre
biblische Grundlagen sozialen Handelns und ihre Konkretisierung im Bezug auf Eigentum und Einkommen
die Botschaft Jesu und die Begründung von Kirche
der Gottesglaube im Spannungsfeld von Glauben und Wissen
Grundzüge des biblischen Menschenbildes im Vergleich zu säkularen Sinnentwürfen

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

6
Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen (Graecum) beziehungsweise Hebräischkenntnissen (Hebraicum)

Struktur der Prüfung

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem mündlichen Prüfungsteil B zu unterziehen. Prüfungsteilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie haben die gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden.

Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Fachprüfungskommission gewählten Originaltext im Umfang von
circa 50 lateinischen Wörtern (Latinum)
circa 60 griechischen Wörtern (Graecum)
circa 30 hebräischen Wörtern (Hebraicum)
zu bearbeiten.
Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung in den Kontext und maximal zwei knappe Übersetzungshilfen.

Hinweise zum Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A

Latinum:
Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von circa 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einem philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 1800 lateinischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Graecum:
Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 2000 griechischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Hebraicum:
Ein mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentes im Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von circa 400 hebräischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie, Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner altorientalischen Umwelt vorausgesetzt.

Hinweise zum Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Die Übersetzung von Teilen des Textes kann dabei dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil A

Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für die Hand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden nur ganze Punkte erteilt.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil B

Die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung ist nach der Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganze Punkte zulässig.

Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung

Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung wird zu gleichen Teilen aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistungen gebildet. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt mindestens 5 Punkte ist. Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein.

Dresden, den 5. April 2007

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Polak
Abteilungsleiterin

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2007 Nr. 5, S. 103
    Fsn-Nr.: 710-V07.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Mai 2007

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009