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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 369)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Vom 13. Dezember 2002

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen ( ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium des Innern,
  2. § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89):

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 18. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 579) wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 wird nach der Angabe „(BGBl. I S. 2378, 2395)“ die Angabe „, geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2264),“ eingefügt.
  2. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
    „(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 13. Dezember 2002

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 14, S. 369
    Fsn-Nr.: 472

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002