Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Vom 13. Dezember 2002
Es wird verordnet aufgrund von
- § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen ( ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium des Innern,
- § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89):
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 18. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 579) wird wie folgt geändert:
- In § 1 wird nach der Angabe „(BGBl. I S. 2378, 2395)“ die Angabe „, geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2264),“ eingefügt.
- § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 13. Dezember 2002
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo