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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Polizeiorganisation

Vollzitat: VwV Polizeiorganisation vom 17. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 69), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. März 2018 (SächsABl. S. 437) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 167)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen
(VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg)

Vom 17. Dezember 2008

[zuletzt geändert durch VwV vom 21. März 2018 (SächsABl. S. 437)
mit Wirkung vom 1. April 2018]

I.
Organisation

1.
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 9 geregelt.
2.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen.
3.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach den Anlagen 11 und 12.

II.
Wahrnehmung autobahnpolizeilicher Aufgaben im Bereich der Polizeidirektion Leipzig

In Umsetzung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf den Bundesautobahnen Berlin/Nürnberg (A 9), Dresden/Magdeburg (A 14) und Göttingen/Halle/Leipzig (A 38) vom 9. August 1994, geändert durch Verwaltungsabkommen vom 10. April 2001 und 4. März 2003

1.
nimmt die Polizeidirektion Leipzig den Vollzug der Aufgaben hinsichtlich der auf dem Hoheitsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt gelegenen Teilstücke
 
a)
der Bundesautobahn A 9 Berlin/Nürnberg zwischen den Anschlussstellen Halle (Saale) und Leipzig-West, sowie
 
b)
der Bundesautobahn A 14 Dresden/Halle zwischen dem Schkeuditzer Kreuz und der Anschlussstelle Gröbers wahr,
2.
nehmen Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt die durch den Freistaat Sachsen übertragenen Aufgaben hinsichtlich der auf dem Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen gelegenen Teile
 
a)
der Bundesautobahn A 9 Berlin/Nürnberg von der südlichsten Landesgrenze bis zur Anschlussstelle Leipzig-West sowie
 
b)
der Bundesautobahn A 38 Göttingen/Halle/Leipzig zwischen der Landesgrenze und der Anschlussstelle Leipzig-Südwest
 
für die Polizeidirektion Leipzig wahr.

III.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Festlegung des Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und der Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen vom 21. Dezember 2004 außer Kraft.

Dresden, den 17. Dezember 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

 

Anlagenverzeichnis
Anlage  Titel
Anlage 1 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Chemnitz
Anlage 2 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Dresden
Anlage 3 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Görlitz
Anlage 4 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Leipzig
Anlage 5 Aufbauorganisation der Polizeidirektion Zwickau
Anlage 6 Aufbauorganisation des Präsidiums der Bereitschaftspolizei
Anlage 7 Aufbauorganisation des Landeskriminalamtes
Anlage 8 Aufbauorganisation des Polizeiverwaltungsamtes
Anlage 9 Aufbauorganisation der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Anlage 10 Grundmodell Polizeirevier
Anlage 11 Aufbauorganisation der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung
Anlage 12 Aufbauorganisation der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 3, S. 69
    Fsn-Nr.: 22-V09.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2018

    Vorschrift außer Kraft seit:
    31. Mai 2020