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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 31. März 2008 (SächsABl. S. 660), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 230) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2553)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

Vom 31. März 2008 1

[Geändert durch VwV vom 22. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 230) mit Wirkung vom 1. Januar 2009]

I. Name und Rechtsstellung

Das Bildungszentrum des Staatsministeriums für Soziales (Bildungszentrum) wird als Organisationseinheit beim Staatsministerium für Soziales eingerichtet. Die Leitung wird vom Staatsministerium für Soziales, Referat 13 „Personal, Aus- und Fortbildung“, wahrgenommen. Arbeitsort ist Meißen.

II. Aufgaben

1.
Das Bildungszentrum ist zuständig für die Organisation und Durchführung nachfolgend aufgeführter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen:
 
a)
Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen für
 
 
aa)
Bedienstete des Staatsministeriums für Soziales und seiner nachgeordneten Behörden und Einrichtungen;
 
 
bb)
Mitarbeiter freier und kommunaler Träger sowie der Träger der Sozialversicherung, soweit diese soziale Aufgaben, Aufgaben im Gesundheits- und Veterinärwesen oder im gesundheitlichen Verbraucherschutz wahrnehmen oder soweit sie der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Soziales unterliegen;
 
 
cc)
Mitglieder von Gremien, die auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Soziales geschaffen wurden;
 
b)
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Soziales liegen.
2.
Das Bildungszentrum organisiert Fachtagungen und Fachkongresse.
3.
Fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können länderübergreifend angeboten werden.
4.
Dem Bildungszentrum können vom Staatsministerium für Soziales weitere Aufgaben übertragen werden. Das Staatsministerium für Soziales kann seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen Aufgaben des Bildungszentrums ganz oder teilweise übertragen.
5.
Das Bildungszentrum beachtet das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Durchführung seiner Aufgaben.

III. Lehrpersonal

Der Inhalt der Fort- und Weiterbildung wird durch Dozenten vermittelt, die für das Bildungszentrum auf Honorarbasis oder nebenamtlich tätig sind.

IV. Wirtschaftsführung, Finanzierung

1.
Von den Teilnehmern werden nach näherer Maßgabe des jeweiligen Fortbildungsprogramms des Bildungszentrums Benutzungsentgelte auf privatrechtlicher Grundlage erhoben.
2.
Von der Zahlung von Entgelten sind befreit:
 
a)
Mitarbeiter von Behörden, Einrichtungen und Gerichten des Freistaates Sachsen;
 
b)
Mitarbeiter von Gemeinden, Landkreisen oder sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben;
 
c)
Teilnehmer an Veranstaltungen des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle;
 
d)
im Sozialbereich ehrenamtlich Tätige, soweit die Veranstaltung Bezug zum Ehrenamt hat;
 
e)
Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, über die das Staatsministerium für Soziales die Fachaufsicht führt.
 
In begründeten Ausnahmefällen sind weitere Befreiungen möglich.

V. Dienstbetrieb

Das Bildungszentrum erlässt für den Arbeitsort Meißen eine Dienst- und Hausordnung.

VI. Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Errichtung des Bildungszentrums des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 7. Januar 2003 (SächsABl. S. 127), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Juni 2003 (SächsABl. S. 651), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644), außer Kraft.

Dresden, den 31. März 2008

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 18, S. 660
    Fsn-Nr.: 245-V08.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011