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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude) vom 24. März 2006 (SächsABl. 2003 S. 436)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude)

Vom 24. März 2003

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (VwV-Wohngebäude) vom 27. August 2002 (SächsABl. S. 995) wird wie folgt geändert:

A.
Ziffer VIII. wird wie folgt geändert:
In Nummer 5. wird folgender Satz angefügt: „Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.“
B.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 28. März 2003 in Kraft.

Dresden, den 24. März 2003

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 18, S. 436
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. März 2003

    Fassung gültig bis: 31. März 2003