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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 11. Februar 2009 (SächsABl. S. 515)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich

Vom 11. Februar 2009

I.
Änderungsbestimmungen

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 6. Dezember 2006 (SächsABl. S. 1198) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
 
„3.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst staatlich finanzierten Hochschulen gemäß § 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), sowie die institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, deren Technologie- und Kompetenzzentren sowie entsprechende Einrichtungen der Hochschulen.“
2.
In Nummer 5 Buchst. c Doppelbuchst. dd wird nach dem Wort „Ausrüstungen“ die Angabe „(keine Baumaßnahmen)“ angefügt.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 11. Februar 2009

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 10, S. 515
    Fsn-Nr.: 5572

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2012