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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Tierschutz

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Tierschutz vom 30. April 1999 (SächsABl. S. 443)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
über die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Tierschutz

Vom 30. April 1999

Artikel 1

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 10. Juni 1997 (SächsABl. Sonderdruck Nr. 7 S. S327) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 6.3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „1.4“ durch Angabe „1.3“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird der Klammerzusatz gestrichen.
2.
In Nummer 7.3 wird die Angabe „vom 13. Mai 1992 (ABl. SMF Nr. 5/1992 S. 1)“ durch die Angabe „vom 20. Oktober 1997 (SächsABl. S. S 706)“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft.

Dresden, den 30. April 1999

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 21, S. 443

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1999

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001