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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministerium für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministerium für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 2005 (SächsABl. S. 942), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und Migranten“

Vom 8. September 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Teil 1 Ziffer II. Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und Migranten. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Förderziel:
Die Förderung zielt auf eine Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und von Personen mit besonderen Integrationsproblemen ab. Die Qualifizierungsprojekte sollen die Voraussetzungen schaffen, um Spätaussiedler und Migranten in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern.

2.    Zielgruppe:
Arbeitslose Spätaussiedler und Migranten ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen für Spätaussiedler und Migranten, unter besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitsloser und von Personen mit besonderen Integrationsproblemen, mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

3.    Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der Förderung sind berufliche Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und Migranten, die sich an dem Bedarf auf dem regionalen Arbeitsmarkt orientieren und grundsätzlich mit einem anerkannten Abschluss, ausnahmsweise mit einem qualifizierten Zertifikat über die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten, abschließen.

4.    Zuschussfähigkeit:
Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können. Zuschussfähig sind demnach nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.

5.    Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.

6.    Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und Migranten Projektvorschläge beim zuständigen Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES) eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: 0351/4910-4930
      Fax: 0351/4910-1015.
Bis zum Stichtag 31. Oktober 2005 sind Anträge für Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und Migranten einzureichen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. Juni 2006 beginnen. Für Projekte die zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 30. Dezember 2006 beginnen, gilt der Stichtag 30. April 2006.
Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und gegebenenfalls eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.

7.    Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum 31. Oktober 2005 beziehungsweise 30. April 2006 eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
  • Orientierung der Projekte an den Anforderungen der Wirtschaft und vorrangig am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes,
  • Angaben über die zu erwartende Integration der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Zielgruppe.

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 8. September 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Piekert
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 39, S. 942
    Fsn-Nr.: 559-V04.4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. September 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009