Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen
Vom 11. März 1994
Artikel 1
Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen
Die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 12 „Geltungsdauer“ wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Nowak
Staatssekretär