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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst vom 18. Februar 1992 (SächsABl. S. 248)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Vom 18. Februar 1992

1.
Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 6. September 1991 (SächsABl. Nr. 34 vom 30. September 1991) wird wie folgt geändert:
 
In Nummer 1 Abs. 2 wird die Aufzählung der Anwärtergruppen ergänzt um „Bauinspektoranwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6), Regierungsbaureferendare der Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1991 in Kraft.

Dresden, den 18. Februar 1992

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Woydera
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1992 Nr. 7, S. 248

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 1991

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2000