Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
Vom 18. Februar 1992
- 1.
- Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 6. September 1991 (SächsABl. Nr. 34 vom 30. September 1991) wird wie folgt geändert:
- In Nummer 1 Abs. 2 wird die Aufzählung der Anwärtergruppen ergänzt um „Bauinspektoranwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6), Regierungsbaureferendare der Fachrichtungen Hochbau, Städtebau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1991 in Kraft.
Dresden, den 18. Februar 1992
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Woydera
Abteilungsleiter