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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen vom 10. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 43)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VwV-VZOG)

Vom 10. Dezember 1996

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die vermessungs- und katastertechnische Bearbeitung von Verfahren nach dem Gesetz über die Feststellung und Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VwV-VZOG) vom 29. September 1993 (SächsABl. S. 1165) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 8.3.2 letzter Satz wird gestrichen.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 1996

Sächsisches Staatsministerium des Innern
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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 2, S. 43
    Fsn-Nr.: 450

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1997

    Fassung gültig bis: 28. Februar 2014