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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Prioritätsachse Technische Hilfe (VwV-TH)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Prioritätsachse Technische Hilfe (VwV-TH) vom 5. April 2011 (SächsABl. S. 604)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Prioritätsachse Technische Hilfe (VwV-TH)

Vom 5. April 2011

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Prioritätsachse Technische Hilfe (VwV-TH) vom 7. Oktober 2008 (SächsABl. S. 1481), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2516), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
Nach Nummer 1.2 wird folgende Nummer 1.3 angefügt:
 
„1.3
Es können nur Anträge beschieden werden, die bis zum 31. Mai 2011 (Antragsschluss) bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sind. Anträge, die nach dem Termin für den Antragsschluss bei der Bewilligungsbehörde eingehen, sind unzulässig.“
2.
In Nummer 7.1 werden die Wörter „Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat 33“ durch die Wörter „Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 55“ ersetzt.
3.
In Nummer 8 wird die Angabe „31. Dezember 2015“ durch die Angabe „31. August 2011“ ersetzt.
4.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 5. April 2011

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 17, S. 604
    Fsn-Nr.: 5501

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. April 2011

    Fassung gültig bis: 31. August 2011