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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen vom 28. April 2005 (SächsGVBl. S. 156)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen

Vom 28. April 2005

Aufgrund von § 11 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 50), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 150) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

Artikel 1
Änderung der Verordnung
über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen vom 3. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 914) wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Bei den laufenden Nummern 2 und 3 wird der Zusatz „Gerichts-“ gestrichen.
 
b)
Bei der laufenden Nummer 5 wird beim Zusatz „Brand-“ der Fußnotenhinweis „5“ gestrichen.
2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die laufende Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Zusätze „Brand-“ und „Technischer“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Bei den Zusätzen „Gemeinde-“, „Kreis-“ und „Stadt-“ wird der Fußnotenhinweis „2“ gestrichen.
 
b)
Die laufende Nummer 3 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Der Zusatz „Technischer“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Bei dem Zusatz „Brand-“ wird der Fußnotenhinweis „7“ gestrichen.

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 28. April 2005

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 5, S. 156
    Fsn-Nr.: 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Juni 2005

    Fassung gültig bis: 31. März 2014